Jugendstrafrecht Raub mit Softair?
Jetzt mal angenommem, ein 16 jähriger überfällt ein Kiosk mit einer Softair (die sehr realistisch aussieht) und wird erwischt, er ist nicht vorbestraft und zeigt Reue, würde es noch für Bewährung reichen, oder droht eine Haftstrafe?
3 Antworten
Eine Softair würde in so einem Falle als "Anscheinswaffe" gelten, womit wir in den meisten Fällen beim schweren Raub wären. Im Erwachsenenstrafrecht wäre dies dann wohl bei nicht unter 5 Jahren.
Da die Person aber erst 16 ist würde das Jugendstrafrecht greifen. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Je nach Sachlage könnte hier Bewährung, Freizeitarrest, Dauerarrest, Therapien und/oder Sozialarbeit auf die Person zukommen. In Deutschland schließt man jugendliche in der Regel nicht für lange Zeit weg, da es dem Erziehungsgedanken entgegen spricht.
Ist es dennoch eine schlaue Idee? - Ganz gewiss nicht. An den Langzeitfolgen wird man noch viele Jahre zu schaffen haben...
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Davon abgesehen sind auch Softairs eine sehr dumme Idee. Die Polizei kann nicht erkennen, dass es keine echte Schusswaffe ist und wird im Notfall von ihren Waffen Gebrauch machen. Sie werden sich nicht auf Spielchen einlassen um herauszufinden ob die Waffe echt ist. Wenn man also nicht mal "aus Versehen" erschossen werden will, sollte man sowas tunlichst lassen.
Ich kann mich irren, aber ich glaube 3 Jahre Haftstrafe wird’s dafür geben. Letztlich entscheidet darüber der Richter
Komm nicht auf dumme Gedanken und überfalle etwas. Bewaffneter Raubüberfall hat immer Knast als Mindeststrafe.
ne keine Sorge, darauf würde ich nicht im Traum drauf kommen. Kenne nur jemanden, der es schon getan hat und er hat bald seine Verhandlung.
Upps. Da hilft nur ganz viel Reue, auch während der Haftstrafe. Dann kommt er früher auf Bewährung frei. Softair ist egal, weil es ja echt aussehen sollte. Niemand wusste das die Waffe nicht echt ist, daher wird das wie echte Waffe gewertet.
Käme auf den Richter an sowie auf die Schwere der Straftat, hier ein kleiner Auszug
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist die Definition von Diebstahl. Raub ist einen Zacken schärfer. Je nach Tatausführung im Erwachsenenrecht mind. 1, 3 oder 5 Jahre. Höchststrafe in allen Fällen 15 Jahre. Im JGG gibt es keine Mindeststrafe
Du zitierst DS, wir sind aber im schweren Raub. Mal davon abgesehen, dass das JGG gilt
naja, sie würden wohl nicht gleich schießen, vorallem, wenn man die "Waffe" direkt auf den Boden wirft. Dass es eine schlechte Idee ist, finde ich aber allerdings auch.