Was tun wenn ein Nachbar auf Leinenzwang besteht?
Privatweg, kein genereller Leinenzwang in der Gemeinde (BW).
Bis zur öffentlichen Straße darf mein junger Hund unangeleint laufen. Achte darauf, dass er niemanden belästigt und sich nicht mehr als 5 m von mir entfernt. Bis auf einen Nachbarn sind alle Eigentümer meinem Hund zugetan.
Vor 2 Tagen wurde ich vom Fenster aus von diesem Herren in bedrohender Tonart aufgefordert den Hund anzuleinen. Er verwies auf Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und dass es Ärger geben würde, wenn ich dem nicht Folge leiste. Daraufhin verwies ich ihn, ohne mich im Ton zu vergreifen, auf Nutzung eines Privatweges. Winkte im Weitergehen zu und pfiff ein Lied. Eine Schimpftirade kam hinterher. Nach wenigen Metern wurde an der öffentlichen Straße angeleint.
Gestern kam ein Einschreiben von dem Herren. Habe es noch nicht geöffnet und möchte es am liebsten zurückschicken. Wird nichts Gutes darin stehen.
Vor 6 Jahren hat sich der Mann schon einmal mit einem Hupkonzert und irrem Gebrüll merkwürdig verhalten. Mein alter kranker Doggerich lief an ihm vorbei um die Nachbarshündin zu begrüßen. Bei nächster Gelegen sprach ich ihn damals auf sein fragwürdiges Verhalten hin an. Erklärte, dass mein Hund keine Gefahr sei, keinerlei Interesse an ihm hat und entschuldigte mich, falls er erschrocken wäre. Im Gegenzug wurde ich beschimpft, mit Anzeige bedroht usw., wenn ich die (nicht vorgeschriebene) Leinenpflicht nicht einhalte.
Ich will keinen Stress, nehme Rücksicht und bin eher übervorsichtig. Leine bei Fremdhundebegegnungen und Personen- etc. stets an, auch auf unserem Privatweg.
Wie verhalte ich mich am besten in Zukunft dem Herrn gegenüber? Natürlich kommt es mir auf die paar Meter ohne Leine nicht an und werde anleinen.
Was mache ich mit dem Einschreiben?
Mich ärgert die ganze Sache. Da zieht ein Städter aufs abgelegene Ländliche und kommt mit den Gepflogenheiten nicht klar.
9 Antworten
"Werde das Einschreiben ungelesen entsorgen..." schreibst Du in einem Kommentar. Aber den Kopf in den Sand zu stecken bringt Dich nicht weiter, denn Du willst Stress vermeiden, wie Du schreibst!
Es ist schade, dass bei Euch in BW das außergerichtliche Schlichtungsverfahren eingestellt wurde, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten kann es doch recht hilfreich und kostengünstig sein. Soweit ich recherchieren konnte, bleibt jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Schlichtung, näheres erfährst Du sicher bei Eurer Gemeinde.
Unabhängig von der Frage, wer "im Recht" ist, bleibt der Umstand, dass Ihr Nachbarn seid und täglich die Möglichkeit des Kontaktes besteht. Aus diesem Grund würde ich von einem "bösen Brief" durch einen Anwalt an Deinen Nachbarn zunächst absehen wollen und versuchen, die Situation nach Möglichkeit zu deeskalieren, wie Du es ja bislang ja auch schon durch Dein Verhalten begünstigst!
Hallo douschka!
Lieben Dank für den Stern, welcher mich etwas verblüfft! :)
Na ja, es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wurde!
Ich las eben in Deinem Kommentar unten, dass des Nachbars Katze immer zu Dir zum Futtern kommt. Meine erste Katze ist auch immer bei den Nachbarn futtern gegangen, und ehrlich gesagt hat mich das ziemlich genervt... *schiefgrins*
Vielleicht ist es eben dieser Umstand, von dem sich auch der Nachbar gestört fühlt?!
Du könntest ihm vielleicht mit überschwänglicher Freundlichkeit den Wind aus den Segeln nehmen?!
Meine Nachbarn schenkten mir damals einen kleinen Karton voll mit Katzenfutterdosen und den Worten "damit Ihre Kleine auch bei Ihnen ihr Lieblingsfutter zur Verfügung hat!" Ich war seinerzeit ziemlich perplex und als armer Student auch hocherfreut :)
Vielleicht könnte ein ähnlicher Akt auch Deinen Nachbarn besänftigen?!
Gutes Gelingen und liebe Grüße vom Beutelkind!
Hi,
Das ist also ausschließlich euer privater Weg oder seit ihr in einer Eigentümergesellschaft und der Weg wird von allen genutzt?
Und das Einschreiben würde ich erstmal öffnen, zurückschicken bringt dir da erstmal nix. Mach es auf, lese es und schreibe einen Gegenspruch, also das du die Vorwürfe von dir weist und schick ihm das zurück.
Ich kann Deinen Ärger verstehen, daber ignorieren bringt Dich nicht weiter. Laß Dich hier nicht zum "Opfer" machen. Ich kann diese Zeitgenossen auch nicht leiden die auf's Land neben die Kirche ziehen und sich dann über die Lautstärke der Glocken beschweren :-)
Ich würde das Einschreiben öffnen und schauen was drinsteht. Wenn es nur haltlose Beschimpfungen sind - umso besser. Ich würde ebenso mit einem Einschreiben antworten und Deine Sichtweise schildern. Aber ohne Beschimpfungen :-) Ganz sachlich und höflich und ohne Dich in die "Verteidigungsposition" zu begeben. Es ist Dein Recht dort entlangzulaufen, es gibt keine Leinenpflicht. Was will er also?
Aber ganz unten würde ich hinzufügen, daß Du "entsprechende Schritte" einleiten wirst sollte er es nicht künftig unterlassen Dich zu beschimpfen und zu bedrohen. Ich würde weniger auf den Hund eingehen als auf seine Beschimpfungen Dir gegenüber.
Ganz wichtig ist, daß Du Dich nicht in die Verteidigungsposition begibst - also nicht darauf eingehen daß der Hund freiläuft sondern ihm ganz klar sagen daß Du Dir das Verhalten verbittest. Du mußt Dich nicht beschimpfen lassen. Wenn Du versuchst ihm klarzumachen daß der Hund harmlos ist, wirst Du nicht weiterkommen.
So - und dann wartest Du was passiert.
Wenn er dann nochmal ausfallend wird nimmst Du den Brief und gehst zu einem Anwalt und bittest den darauf zu antworten. Oft reicht es schon aus wenn der andere merkt daß man sich das nicht gefallen läßt. Der Anwalt kann da z.B. reinschreiben daß er sich rechtliche Schritte vorbehält (Anzeige wegen Beleidigung etc.).
Sollte dieser nette Herr dann immer noch rumtoben - geh zur Polizei und zeig ihn wegen Beleidigung an.
Auf gar keinen Fall würde ich den "gewinnen" lassen. Also ich würde den Hund nicht anleinen wenn dort keine Leinenpflicht ist. Aber ich würde mir jemanden mitnehmen wenn ich dort vorbeigehe - um einen Zeugen zu haben.
Hallo William, habe das Einschreiben nun doch geöffnet. Teile dir in PN den wesentlichen Inhalt mit.
Was mache ich mit dem Einschreiben?
Damit kannst du machen, was du willst. Ob du es öffnest und sogar liest, oder ob du es wegschmeißt oder zurückschickst, kommt aufs Gleiche raus. Das Einschreiben gilt als zugestellt und damit wird vorausgesetzt, dass du es gelesen hast.
Nun hat dein Nachbar dir nichts zu sagen. Von daher hat es keinerle Relevanz, was er dir geschrieben hat.
Hallo douschka!
Ich weiß genau, was Du meinst! Solche Menschen kenne ich auch. Es sind tatsächlich meistens die aufs Land gezogenen Städter, die dieses Verhalten an den Tag legen.
Das Einschreiben würde ich an Deiner Stelle öffnen. Ansonsten wirst Du Dich noch tagelang fragen, was da drin steht. Allerdings kannst Du beruhigt sein: der Mann hat Dir gar nichts zu sagen. Ein Einschreiben einer Privatperson darf Dir vollkommen gleichgültig sein. Du kannst es auch getrost ungeöffnet entsorgen. Sobald ein Anwalt, das Amtsgericht oder die Gemeinde ein Einschreiben schickt, würde ich es allerdings sehr schnell öffnen. Diese Einschreiben bedeuten niemals etwas Gutes.
Viel Erfolg!
Ist schon beachtlich, dass im Schneechaos (über 1000 m) sich einer auf den Weg bis zur nächsten Post (ca. 10 km) macht, der nebenan wohnt. Werde das Einschreiben ungelesen entsorgen. Danke Dir.