Zusammensetzung der Grundgebühr bei Fahrschulen?
Hallo, mein Sohn musste wegen eines schwern Skiunfalls seine nicht nur seine Fahrausbildung für fast drei Jahre unterbrechen.
Wir haben den Ausbildungsvertrag damals nicht gekündigt (hatten wirklich andere Sorgen).
Alle sind wir erleichtert das es nun auch mit der Fahrausbildung weitergehen kann. Die Fashrschule möchte nun aber die Grundgebühr 3x abrechnen, diese würde jährlich fällig.
Ganz abgesehen davon dass wir erstmal erleichter sind das es unserm Soh gut geht und auch davon das man hier doch eine gewisse Kulanz erwarten könnte (wir werden das einfach zahlen, was solls) stellt sich doch die Frage wie diese Grundgebühr sich zusammensetzt.
Welche Kosten entsehen einer Fahrschule die solche Rechnungen nötig machen?
Danke !!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du zahlst die Grundgebühr für Verwaltung und den theorieunterricht. Der Unterrichtsbesuch gilt nur für ein Jahr, hat man in der Zeig nicht seine Theorieprüfung erfolgreich abgeschlossen, muss man den Unterricht erneut besuchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist so nicht korrekt.. Stunden sind 2 Jahre gültig, der Antrag nur 1 Jahr
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Lass dir die AGB der Fahrschule mal zeigen.
Die meisten sehen so aus: https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf
Lies mal unter: Beendigung der Ausbildung.
Das heißt.. die Fahrschule ist quasi nach einem Jahr beendet.. geht es danach weiter, muss ein neuer Vertrag gemacht werden .. ihr über die Kosten informiert werden.
Also.. 2x Grundgebühr wären ok .. einmal von der ersten Anmeldung, einmal jetzt.. aber wo die dritte her kommt, würde ich mir erklären lassen. Ihr habt doch sicher während der Auszeit nichts dort gemacht?
Grundgebühr: Papierkram der Ausbildung und der theoretische Unterricht sind damit abgedeckt.
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Ok, vielen Dank für die Informationen.
Dann denk ich mir jetzt halt mal meinen Teil (eine Unfreundlichkeit) über die Fahrschule die keine Empfehlung bekommt und freu mich über das Erfreuliche.
Auch im Zweiten Jahr wurden ja gar keine Theoriestunden besucht und im ersten nur 4 als auch da hätte ich persönlich anders abgerechnet unabhängig von den AGB.
Das dritte Jahr wird jetzt natürlich wieder bezahlt weil es ja jetzt wieder was zum Abrechnen gibt :-) Das ist schon stimmig.
Danke nochmals...