Annahme zwei Elternteile heiraten. Die Frau hat bereits zwei Kinder aus alter Ehe und möchte nichts mehr von diesen wissen. Kontakt bricht ab, sie wurden enterbt. Der Mann heiratet diese Frau, beide gehen zur Arbeit und bekommen im laufe der Zeit zwei eigene Kinder in ihrer Ehe mit Zugewinngemeinschaft. Mann spart, Frau gibt gern aus. Die Zeit verstreicht und im Rentenalter kauft sich der Mann ein Haus um aus der Miete rauszukommen. Dies macht er indirekt, wegen der Stiefkinder. Er schenkt die Kaufsumme zweckgebunden den leiblichen Kindern der neuen Ehe und die kaufen das Haus für ihn. Der Mann und die Frau haben nur einen Nießbrauch auf das Haus eingetragen. Nun stirbt die Frau und die Stiefkinder (mütterlichseits) wollen ihren Pflichtteil an der Immobilie die der Mann von seinem "eigenen" Geld gekauft hat. Die Mutter hat im Grunde keine Hinterlassenschaft.
Was bekommen die Stiefkinder nun lt. Gesetz?