Neuwagen und jetzt Motorschaden wer haftet?

6 Antworten

und heute morgen auf der Autobahn ist das Auto stehen geblieben. ADAC kam Steuerkette gerissen Motorschaden. dann hatten wir eben noch angerufen bei Renault aber war keiner da.

Das Sonntags die Werkstatt zu hat kannst du dir eigentlich selbst denken.

"kann man da was machen? das auto hat 20km....."

Man kann so verrückt sein und die Garantie in Anspruch nehmen.

"viele sagen man kann nichts machen weil das auto ja bei renault tüv bekommen hat ohne mängel."

Autos haben ab Werk 3 Jahre TÜV. Der wurde nicht von Renault gemacht. Zudem hat eine gerissene Steuerkette nichts mit dem TÜV zu tun.

Beim TÜV wird nicht das Material der Steuerkette geprüft, ein so schneller Schaden ist ein eindeutiger Materialfehler, der TÜV kann nur auf Verschleiß und Funktion testen. in den ersten 6 Monaten nach Kauf wäre seitens der Verkäufers zu beweisen, daß der Schaden bei Gefahrenübergang noch nicht vorlag, §477 BGB, wozu das TÜV-Gutachten gerade nicht geeignet ist. Entsprechend bestehen hier Ansprüche gegen den Händler nach § 437 BGB, die auch Schadensersatzansprüche umfassen.

Ein so schwerwiegender Mangel beruht angesichts moderner Fertigungs- und Prüftechniken schon auf einer groben Fahrlässigkeit in der Fertigung. Das könnte eine Rückrufaktion für Renault bedeuten.

Neben Sachmängelansprüche gegenüber den Verkäufer besteht gewiss auch eine Garantie von Renault auf den Neuwagen.


PolluxHH  20.01.2019, 16:09

Warum auf Kulanz gehen, wenn Ansprüche aus Gesetz bestehen? ;)

0
das auto hat 20km.....

ergo ist nicht von einem Neu- sondern von einem Gebrauchwagen die Rede.

dann hatten wir eben noch angerufen bei Renault aber war keiner da.

Was bitte schön erwartest Du auch an einem Sonntag ! ?

weil das auto ja bei renault tüv bekommen hat ohne mängel.

Die Steuerkette hat mit der TÜV-Prüfung nichts zu tun.

Nach geltendem Gesetz ist der Händler zur Gewährleistung verpflichtet.


PolluxHH  20.01.2019, 16:08
ergo ist nicht von einem Neu- sondern von einem Gebrauchwagen die Rede.

Natürlich wird ein gekaufter Neuwagen in dem Augenblick zu einem Gebrauchtwagen, da man den ersten Meter damit gefahren ist.

Die 20 km sind im Präsens gesetzt, was bedeutet, daß es der Kilometerstand bei Auftreten des Schadens war. Dies besagt nichts darüber, ob es ein Gebraucht- oder Neuwagenkauf war, denn es bleibt auch dann ein Neuwagenkauf, wenn man damit nach dem Kauf gefahren sein sollte.

0
wilees  20.01.2019, 16:18
@PolluxHH
viele sagen man kann nichts machen weil das auto ja bei renault tüv bekommen hat ohne mängel.

Es scheint sich um ein "Standfahrzeug" - siehe vorangegangene Frage des FS .

0
PolluxHH  20.01.2019, 16:24
@wilees

Dann ist es etwas anderes, das war der Frage nicht zu entnehmen (also eine "Tagesanmeldung" des Händlers o.ä.). In dem Fall hast Du natürlich Recht. Aber es bliebe § 477 BGB, doch das hast Du auch korrekt dargestellt (auch bei reduzierter Gewährleistung von einem Jahr bliebe die Beweisumkehr nach 6 Monaten).

0

Da hier wohl davon ausgegangen werden kann, dass dieser Mangel beim Kauf bereits vorlag, haftet der Verkäufer und muss nachbessern.