Beziehung zwischen Lehrer und Schüler in der Erwachsenenbildung?
Mich würde mal interessieren: Wie ist die Rechtsbeziehung zwischen Lehrer/in und Schüler/in in einer Bildungseinrichtung für Erwachsene? Gilt hier auch der Grundsatz, dass Liebesbeziehungen verboten sind oder ist der Status des Schutzbefohlenen gänzlich aufgehoben ab der Volljährigkeit? Mir geht es um die gesetzliche Lage, nicht um die moralische Sicht.
4 Antworten
Na ja, für die Beziehung ist grundsätzlich das Beamtenrecht und die Lehrerverordnungen der Landesschulämter verantwortlich. In eigentlich allen Ländern ist die Beziehung zwischen einem Lehrer und einem volljährigen Schüler zwar strafrechtlich nicht relevant, jedoch Dienstrechtlich, da diese bspw. im Beamtengesetz aber sicherlich auch in Verordnungen, Hausordnungen, etc. verboten sind und eigentlich zur Folge haben, dass derjenige Lehrer versetzt oder ganz aus dem Schuldienst ausscheidet.
Wenn es aber sich hier bspw. um eine private Einrichtung handelt, kann das durchaus legal sein, das bezweifle ich allerdings, weil sowas den Schulbetrieb massiv stören kann.
Da kannst du vögel, was sich vögeln lässt.
Den Lehrer wird man dann aber rauswerfen, weil die Schulen das nicht wollen das man Schutzbefohlene ausnutzt. Wird oft in den Arbeitsverträgen geregelt
Nein, das ist ein Schutz fuer Minderjaehrige, wegen dem Abhaenguigkeitsverhaeltnisses. Aber bei Erwachsenen gibt es das Verbot auch, z.B. zwischen Patient und Psychologe.
In der Gesetzlichen Lage steht, das zwischen Lehrern und Schülern keine Beziehungen herrschen dürfen.