Pflichtteil Stiefkinder?

4 Antworten

Die Stiefkinder de Mannes bekommen beim Tod ihrer Mutter den Pflichtteil aus dem Erbe, das die Mutter hinterlässt. Wenn sie also eigenens oder Barvermögen hat, dann erhalten ihre Kinder davon den Pflichtteil.

Aus dem Vermögen des Mannes oder aus dem Vermögen seiner Kinder erhalten sie nichts. Die Hochzeitsgeschenke und die Gegenstände des gemeinsamen Haushalts erbt jedoch der Ehemann, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.

Das ist der sogenannte "gesetzliche Voraus", geregelt in § 1932 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


saleolina 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 10:41

Vielen Dank, dann ist ja alles klar soweit. Wir müssen jetzt nur noch zu einem Anwalt, ich hoffe der sagt das Gleiche :-) und die Gegenseite akzeptiert das dann auch ohne Richter.

Der Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe bleibt.


saleolina 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 10:51

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbrecht-stiefkind.html

Hier steht aber was anderes :-( Es geht hier nicht um das Vermögen des Erzeugers, sondern um das diers neuen Partners.

Goodnight  17.01.2019, 11:15
@saleolina

Thema verfehlt, den Zugewinn muss man rechnen, Die hälfte des Einkommens gehört dem anderen Partner.

Man kann auch nicht einfach den einen Kindern etwas schenken um den anderen den Pflichtteil zu nehmen.

Hier wird ja eindeutig betrogen.

Ich denke, da nimmst du besser ein juristisches Online-Portal, z.B. Frag-einen-Anwalt und guckst, ob du für 20-30€ eine brauchbare Antwort kriegst.