Pflichtteil Stiefkinder?
Annahme zwei Elternteile heiraten. Die Frau hat bereits zwei Kinder aus alter Ehe und möchte nichts mehr von diesen wissen. Kontakt bricht ab, sie wurden enterbt. Der Mann heiratet diese Frau, beide gehen zur Arbeit und bekommen im laufe der Zeit zwei eigene Kinder in ihrer Ehe mit Zugewinngemeinschaft. Mann spart, Frau gibt gern aus. Die Zeit verstreicht und im Rentenalter kauft sich der Mann ein Haus um aus der Miete rauszukommen. Dies macht er indirekt, wegen der Stiefkinder. Er schenkt die Kaufsumme zweckgebunden den leiblichen Kindern der neuen Ehe und die kaufen das Haus für ihn. Der Mann und die Frau haben nur einen Nießbrauch auf das Haus eingetragen. Nun stirbt die Frau und die Stiefkinder (mütterlichseits) wollen ihren Pflichtteil an der Immobilie die der Mann von seinem "eigenen" Geld gekauft hat. Die Mutter hat im Grunde keine Hinterlassenschaft.
Was bekommen die Stiefkinder nun lt. Gesetz?
4 Antworten
Die Stiefkinder de Mannes bekommen beim Tod ihrer Mutter den Pflichtteil aus dem Erbe, das die Mutter hinterlässt. Wenn sie also eigenens oder Barvermögen hat, dann erhalten ihre Kinder davon den Pflichtteil.
Aus dem Vermögen des Mannes oder aus dem Vermögen seiner Kinder erhalten sie nichts. Die Hochzeitsgeschenke und die Gegenstände des gemeinsamen Haushalts erbt jedoch der Ehemann, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.
Das ist der sogenannte "gesetzliche Voraus", geregelt in § 1932 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Vielen Dank, dann ist ja alles klar soweit. Wir müssen jetzt nur noch zu einem Anwalt, ich hoffe der sagt das Gleiche :-) und die Gegenseite akzeptiert das dann auch ohne Richter.
Der Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe bleibt.
Thema verfehlt, den Zugewinn muss man rechnen, Die hälfte des Einkommens gehört dem anderen Partner.
Man kann auch nicht einfach den einen Kindern etwas schenken um den anderen den Pflichtteil zu nehmen.
Hier wird ja eindeutig betrogen.
die kinder aus erster ehe bekommen ihren pflichtanteil.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbrecht-stiefkind.html
Hier steht aber was anderes :-( Es geht hier nicht um das Vermögen des Erzeugers, sondern um das des neuen Partners.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbrecht-stiefkind.html
Hier steht aber was anderes :-( Es geht hier nicht um das Vermögen des Erzeugers, sondern um das diers neuen Partners.