4PX Express GmbH 1stEx RETURN?

1 Antwort

Du kannst damit machen, was Du willst:

Auch wenn der Verkäufer mit Mails oder Briefen Druck ausübt, müssen Sie unbestellte Ware nicht zurückschicken. Sie dürfen den nicht bestellten Gegenstand grundsätzlich behalten und so benutzen, als würde er Ihnen gehören. Brauchen Sie die Ware nicht, können Sie sie auch schlicht entsorgen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001