Vertrag andere AGBs als im Internet?

Hallo,

ich habe am 04.12.20 eine Couch in einer Kabs Filiale gekauft. Liefertermin sollte KW7 sein.

Auftragsbestätigung erst 7 Wochen später erhalten, angeblich ein Systemfehler.

Es kam nichts und nach mehreren Emails ,wurde das ganze Corona bedingt und KW12 verschoben, wobei ich sicher bin das wird an dem Termin auch nichts.

Nun hab ich mir die AGBs angeguckt und auf deren Homepage sind andere AGBs als die, die hinten auf mein Vertrag stehen.

Welche sind jetzt gültig ? Bei dem Internet AGBs wäre ich nach 4 Wochen Verzug aus dem Vertrag raus aber bei den AGBs die hinten auf dem Vertrag stehen, sehe ich keine Möglichkeit oder ich habe es nicht richtig verstanden ?

Internet AGBs:

6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.

Vertrag AGBs:

„6 Lieferfrist

1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ein nach Kalendertag bestimmter Verbindlicher Liefertermin vereinbart wird; Die ange-gebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2. Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren.

3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störlungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängertsich die Lieferzeit entsprechend, sofern der Verkäufer bei Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten oder Spediteuré nicht auf andere angemessene Art Abhilfe schaffen kann. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.“

Eine Frist von 2 Wochen habe ich schriftlich gesetzt aber haben die nicht akzeptiert und sich auf die AGBs gestützt .

Gibt es eine Möglichkeit da einwenig Druck zu machen oder sind die AGBs so gestaltet dass ich alles was die sagen akzeptieren muss ?

danke!

Recht, AGBs, Wirtschaft und Finanzen
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