Besteht eine Straftat wenn man sich ohne etwas zu machen auf einem Grundstück mit Kameras befindet?
hallo mich interessiert die Gesetzlage im Bezug auf Hausfriedensbruch aktuell sehr und eine Frage konnte ich mir noch nicht beantworten. Und zwar besteht irgend eine Straftat oder kann man jemanden dafür anzeigen wenn er ein verlassenes Grundstück betritt, dort aber nix macht , also nix klaut oder kaputt macht. Also sagen wir mal auf dem Grundstück wären Kameras die das aufgenommen hätten , besteht da ein Grund für eine Anzeige wenn man sich auf einem nach außen hin verlassenen Grundstück befindet und nur sagen wir mal gucken geht was da ist. Denn ich hab mal gehört dass jemand auf einer Lost place tour war und von Kameras auf einem verlassenen Grundstück aufgenommen wurde und aber nicht angezeigt wurde oder sonstiges.
6 Antworten
§ 123 StGB
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Soweit mal der Gesetzestext. Jetzt brauchen wir die Definition vom "befriedeten Besitztum"
Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches Betreten durch Schutzwehren gesicherter Bereich des Grundstücks. Ein Zusammenhang des befriedeten Besitztums mit einem Gebäude muss nicht bestehen. Ferner ist es nicht erforderlich, dass der Zugang zu dem Grundstück tatsächlich wesentlich erschwert ist.
Also wenn z.B. ein Zaun um das Grundstück ist, selbst wenn der schon niedergetrampelt ist und somit "den Zugang zum Grundstück tatsächlich nicht erschwert", gilt es als befriedetes Besitztum und darf nicht betreten werden.
Denn ich hab mal gehört dass jemand auf einer Lost place tour war und von Kameras auf einem verlassenen Grundstück aufgenommen wurde und aber nicht angezeigt wurde oder sonstiges.
Durchaus vorstellbar, denn Absatz 2 vom Hausfriedensbruch sagt:
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Wenn es dem Grundstückseigentümer also egal war, gibts auch keine Anzeige.
Wenn der Grundstückseigentümer eine Anzeige erstattet, hätte derjenige sich verantworten müssen.
Vermutlich gar nicht. Außer jemand ruft bei der Polizei an und derjenige wird kontrolliert, wenn er das Grundstück verlässt. Oder er ist Polizeibekannt. Oder ein Nachbar kennt ihn. Oder er fährt mit dem Auto zu der Örtlichkeit und das Kennzeichen ist auf den Videoaufnahmen oder oder oder.
Nach der gleichen Argumentation wären ja sonst auch Überwachungskameras in den Banken sinnlos und trotzdem sind wir froh, dass sie da sind ;-)
Ja aufjedenfall bringen Kameras einige Vorteile mit sich aber ich glaube für die Polizei ist es ein extremer Aufwand anhand eines Video in der Nacht selbst wenn es eine Nachtsichtkamera ist( was heutzutage ja fast ja alle sind) die Identität einer Person herauszufinden und ich glaube den Aufwand machen die sich nur wenn wirklich was passiert ist , wie z.b ein Diebstahl oder wenn irgendwas kaputt gemacht wurde
ja im Dunkeln ist es oft auch gar nicht möglich wenn die Kameras nicht so 1000Euro Kameras sind.
Aber ja das entscheiden andere Leute aber finde das Thema sehr interessant
Ehrlich? Hausfriedensbruch ist suuuuper langweilig... das ist nur so was, was verfolgt wird, wenn du sonst nichts anderes gegen den Typen findest.
Wichtiger sind die Sofortmaßnahmen, die wir deswegen ergreifen können. Ein Trottel führt sich beim MC Donalds auf? Kriegt er halt ein Hausverbot vom Inhaber. Er geht nicht raus? Hausfriedensbruch! Zur Unterbindung der Straftat, können wir ihn mit hinaus "begleiten".
Es klingt irgendwie als wärst du in dem Thema echt ein Profi oder als wärst du ein Polizist klingt alles sehr professionell
Ob einen Straftat vorliegt hat nichts damit zu tun, ob sich auf dem Grundstück Kameras befinden.
Auch ein verlassenes Grundstück gehört Jemandem. Wenn du das widerrechtlich betritts, begehst du Hausfriedensbruch. Ob das Betreten widerrechtlich geschieht, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und läßt sich nicht verallgemeinernd beantworten.
Meines Wissen ist es Hausfriedensbruch weil wie erklärst du es den Behörden das du z.b auf einem Miltiärstützpunkt nur "gucken" warst.
Hallo Easd,
es wird erst dann ein Problem, wenn du dich nach Aufforderung des Eigentümers zu verschwinden nicht entfernst.
ja das wäre für mich auch irgendwie am nachvollziehbarsten, weil wenn man z.B Jugendliche einfach mal auf ein verlassenes Grundstück gehen um zu gucken was da ist , wenn es heutzutage überhaupt noch Jugendliche gibt die sowas interessiert, dann denk ich auch nicht dass man die irgendwie anzeigen kann weil wenn man wirklich nichts klaut oder kaputt macht besteht zumindestens bei leuten die wirklich nur gucken kein Grund jemanden anzuzeigen so wäre meine Meinung dazu
Hausfriedensbruch, begehst du immer !
Ja aber meine Frage wäre ob dabei was rumkommt weil man macht da ja nix macht
Aso okey danke ja. Ich finde das Thema irgendwie sehr interessant. Aber ich frage mich echt wie man da den Namen der Leute herausfinden will wenn man nur eine Aufnahme im Dunklen hat oder so