Vertrag andere AGBs als im Internet?
Hallo,
ich habe am 04.12.20 eine Couch in einer Kabs Filiale gekauft. Liefertermin sollte KW7 sein.
Auftragsbestätigung erst 7 Wochen später erhalten, angeblich ein Systemfehler.
Es kam nichts und nach mehreren Emails ,wurde das ganze Corona bedingt und KW12 verschoben, wobei ich sicher bin das wird an dem Termin auch nichts.
Nun hab ich mir die AGBs angeguckt und auf deren Homepage sind andere AGBs als die, die hinten auf mein Vertrag stehen.
Welche sind jetzt gültig ? Bei dem Internet AGBs wäre ich nach 4 Wochen Verzug aus dem Vertrag raus aber bei den AGBs die hinten auf dem Vertrag stehen, sehe ich keine Möglichkeit oder ich habe es nicht richtig verstanden ?
Internet AGBs:
6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.
Vertrag AGBs:
„6 Lieferfrist
1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ein nach Kalendertag bestimmter Verbindlicher Liefertermin vereinbart wird; Die ange-gebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.
2. Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren.
3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störlungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängertsich die Lieferzeit entsprechend, sofern der Verkäufer bei Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten oder Spediteuré nicht auf andere angemessene Art Abhilfe schaffen kann. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.“
Eine Frist von 2 Wochen habe ich schriftlich gesetzt aber haben die nicht akzeptiert und sich auf die AGBs gestützt .
Gibt es eine Möglichkeit da einwenig Druck zu machen oder sind die AGBs so gestaltet dass ich alles was die sagen akzeptieren muss ?
danke!
3 Antworten
Dass sich AGB von Onlinestores und stationaerem Handel unterscheiden, ist durchaus ueblich. Es gelten die AGB des Verkaufskanals, ueber den du gekauft hast. Hier sind das wohl die des stationaeren Moebelhauses, also die hinten auf deinem Vertrag.
Die Abweichungen finde ich interessant. Die AGBs im Internet beschreiben ja nur den Rücktritt bei höherer Gewalt. Inwiefern jetzt die Corona-Bestimmungen zu den behördlichen Eingriffen zählen, könnte man jetzt mit einem Anwalt diskutieren. Aber die Firma beruft sich ja auf Corona.
Du hast aber in einer Filiale gekauft und dort die AGBs erhalten. Also meine ich, dass nur diese für Dich entscheidend sind. Zudem sind AGBs ja keine Gesetze, sondern geschäftliche Richtlinien, die sich an geltenden Gesetzen orientiern müssen. Andernfalls wären sie nicht wirksam.
Schau Dir mal den passenden §323 des BGB dazu an:
https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Dort sind auch Links zu entsprechenden Gerichtsurteilen vermerkt.
Meiner Ansicht nach hast Du mit einer Fristsetzung erstmal alles richtig gemacht.
Und wird diese Frist nicht eingehalten, kannst Du vom Vertrag zurücktreten mit Bezug auf diesen Paragraphen.
Aber recherchiere bitte selbst nochmal dazu, da ich kein Jurist bin und dies nur als Rat unter Privatmenschen verstanden wissen will.
Die AGBs im Internet gelten allgemein für alle Käufe auf diesem Portal. Bei bestimmten Produkten können sie die AGBs dann nochmal ändern. Klar musst du alles akzeptieren was da steht, du hast sie ja schließlich akzeptiert
Da dein Liefertermin KW12 ist, kannst du danach nochmal eine Nachfrist setzen, und dann nochmal. Dann kannst du erst vorm Kaufvertrag zurücktreten.
Ja, so ist es. Du hast die Auftragsbestätigung - und die zählt, ab da läuft die Zeit.
danke! Aber ist schon komisxh dass ich in ein Laden gehe etwas kaufe mit Anzahlung und die bearbeiten das erst 7 Wochen später und ich muss das so hinnehmen ...dann hat man ja als Käufer null rechte
Das ist in der Tat sehr komisch. Da sie dir aber konkret einen neuen Liefertermin nennen konnten, sind sie erstmal raus aus der Sache. Da der Grund zudem Corona war (=höhere Gewalt, kein Verschulden des Verkäufers) ist alles rechtens abgelaufen. Doof wäre es gewesen, wenn keiner geantwortet hätte, dann hättest du Möglichkeiten
Und nach kw12(neuer Liefertermin) kann ich dann eine neue Frist setzen oder dann immer noch keine Möglichkeit aus dem Vertrag auszutreten ?
Eine neue, realistische Frist. Wenn dann noch nichts kam, muss noch eine Frist her. Dann ist aber Ende. Auch schon vorher drohen, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Wie das aber abläuft wenn sie dir antworten und einen neuen Termin geben weiß ich leider nicht. Bin nur Azubi der das oberflächlich lernt
Das heißt die können das um 7-8 Wochen einfach nach hinten schieben ohne dass ich was machen kann ? Wenn die mir 7 Wochen später erst die Auftragsbestätigung schicken und mich bitten das zu überprüfen dann heißt es ja die haben das einfach 7 Wochen vergessen zu bearbeiten....