Vertrag andere AGBs als im Internet?

3 Antworten

Dass sich AGB von Onlinestores und stationaerem Handel unterscheiden, ist durchaus ueblich. Es gelten die AGB des Verkaufskanals, ueber den du gekauft hast. Hier sind das wohl die des stationaeren Moebelhauses, also die hinten auf deinem Vertrag.

Die Abweichungen finde ich interessant. Die AGBs im Internet beschreiben ja nur den Rücktritt bei höherer Gewalt. Inwiefern jetzt die Corona-Bestimmungen zu den behördlichen Eingriffen zählen, könnte man jetzt mit einem Anwalt diskutieren. Aber die Firma beruft sich ja auf Corona.
Du hast aber in einer Filiale gekauft und dort die AGBs erhalten. Also meine ich, dass nur diese für Dich entscheidend sind. Zudem sind AGBs ja keine Gesetze, sondern geschäftliche Richtlinien, die sich an geltenden Gesetzen orientiern müssen. Andernfalls wären sie nicht wirksam.

Schau Dir mal den passenden §323 des BGB dazu an:

https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Dort sind auch Links zu entsprechenden Gerichtsurteilen vermerkt.
Meiner Ansicht nach hast Du mit einer Fristsetzung erstmal alles richtig gemacht.
Und wird diese Frist nicht eingehalten, kannst Du vom Vertrag zurücktreten mit Bezug auf diesen Paragraphen.

Aber recherchiere bitte selbst nochmal dazu, da ich kein Jurist bin und dies nur als Rat unter Privatmenschen verstanden wissen will.

Die AGBs im Internet gelten allgemein für alle Käufe auf diesem Portal. Bei bestimmten Produkten können sie die AGBs dann nochmal ändern. Klar musst du alles akzeptieren was da steht, du hast sie ja schließlich akzeptiert

Da dein Liefertermin KW12 ist, kannst du danach nochmal eine Nachfrist setzen, und dann nochmal. Dann kannst du erst vorm Kaufvertrag zurücktreten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

KlausRausHaus 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 08:33

Das heißt die können das um 7-8 Wochen einfach nach hinten schieben ohne dass ich was machen kann ? Wenn die mir 7 Wochen später erst die Auftragsbestätigung schicken und mich bitten das zu überprüfen dann heißt es ja die haben das einfach 7 Wochen vergessen zu bearbeiten....

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tinalisatina  21.02.2021, 09:15
@KlausRausHaus

Ja, so ist es. Du hast die Auftragsbestätigung - und die zählt, ab da läuft die Zeit.

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KlausRausHaus 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 09:41
@tinalisatina

danke! Aber ist schon komisxh dass ich in ein Laden gehe etwas kaufe mit Anzahlung und die bearbeiten das erst 7 Wochen später und ich muss das so hinnehmen ...dann hat man ja als Käufer null rechte

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AniMusic123  21.02.2021, 10:20
@KlausRausHaus

Das ist in der Tat sehr komisch. Da sie dir aber konkret einen neuen Liefertermin nennen konnten, sind sie erstmal raus aus der Sache. Da der Grund zudem Corona war (=höhere Gewalt, kein Verschulden des Verkäufers) ist alles rechtens abgelaufen. Doof wäre es gewesen, wenn keiner geantwortet hätte, dann hättest du Möglichkeiten

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KlausRausHaus 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 10:45
@AniMusic123

Und nach kw12(neuer Liefertermin) kann ich dann eine neue Frist setzen oder dann immer noch keine Möglichkeit aus dem Vertrag auszutreten ?

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AniMusic123  21.02.2021, 11:03
@KlausRausHaus

Eine neue, realistische Frist. Wenn dann noch nichts kam, muss noch eine Frist her. Dann ist aber Ende. Auch schon vorher drohen, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Wie das aber abläuft wenn sie dir antworten und einen neuen Termin geben weiß ich leider nicht. Bin nur Azubi der das oberflächlich lernt

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