Hallo heißt es das die Täter schon ermittelt wurden ? Und was ist wenn ich nicht zu Vorladung gehe?
Habe Brief von der Polizei :
Sehr geehrter Herr ... im Ermittlungsverfahren wegen Fälschung Beweiserheblicher Daten ist beabsichtigt, Sie als Geschädigten zu hören. Hierfür werden sie gebeten, sich am .... Vorladung einzufinden.
4 Antworten
Hallo heißt es das die Täter schon ermittelt wurden ?
Wahrscheinlich wolltest du schreiben: Hallo! Heißt es, dass die Täter schon ermittelt wurden?
Nein, das heißt es nicht. Wie kommst du darauf? Es steht doch da, dass noch ermittelt wird.
Und was ist wenn ich nicht zu Vorladung gehe?
Dann werden die Ermittlungen erschwert oder unmöglich.
Muss nicht sein. Klingt so als würden sie einfach nur einmal deine Aussage dazu hören, bzw als Zeuge auszusagen. Es sei denn du hast dies schon getan. Aber da du der Geschädigte bist ist dieses Verfahren ja nichts schlimmes für dich.
Da hat jemand Daten gefalscht. Damit würden auch Beweise gefälscht. Du bist davon betroffen. Deine Daten! Da wäre ich aber eher heute als morgen dort, um das zu klären!
Was passiert, wenn du nicht hingehst? Dann bleiben beweiserheblichen Daten zu deinen Ungunsten gefälscht.
Jeder, wie er mag ....
Gruß S.
Bei vielen Straftaten weiß ein Geschädigter nicht einmal, dass er Geschädigter ist. Dies teilt die Polizei dir in dem Brief mit. Ich würde wissen wollen, womit und durch welche Daten ich geschädigt wurde.
Ich weiß nicht mal worum es geht