Gemeinsames Haus nach Trennung (unverheiratet) übernehmen ohne erneut Grunderwerbssteuer zu zahlen?
Gemeinsamer Hauskauf vor 4 Jahren, Kaufpreis 34.000 Euro, beide Partner haben je 17.000 Euro bezahlt und stehen mit 50% im Grundbuch, es besteht kein Kredit. Jetzt Trennung. Ich würde das Haus gerne übernehmen.
Wenn mein Expartner mir seine Haushälfte verkauft muss ich 6,5% Grunderwerbssteuer zahlen. Kann mein Expartner mir seine Haushälfte stattdessen schenken? Der Steuerfreibetrag für Schenkungen liegt ja bei 20.000 Euro... Oder kommen dann wieder andere Kosten auf mich zu die ich jetzt vielleicht nicht auf dem Schirm habe... (bzw. reicht dem Finanzamt für die Wertermittlung des Hauses der letzte Kaufvertrag von vor 4 Jahren oder verlangen die ggf. ein neues Verkehrswertgutachen? Wenn ja - was kostet das ungefähr?)
So, hab' mich anderweitig schlau gemacht. Eine Schenkung hätte zu viele Nachteile für mich die mir nicht bewusst waren. Kann er mir die Haushälfte für einen symbolischen Preis von z.B. 500 Euro verkaufen? In der Preisgestaltung ist der Verkäufer doch völlig frei, oder? Das würde ja auch die Notarkosten gering halten...
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Wieviel habt ihr inzwischen in € und in Arbeit investiert?
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Ca. 3.000 Euro. Ein altes Gehöft mit mehreren Gebäuden - einige davon sind Abbruchreif und wegen Einsturzgefahr abgesperrt. Diese minderten beim Kauf den Verkehrswert erheblich...
1 Antwort
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Gemeinsamer Hauskauf vor 4 Jahren, beide Partner[...] stehen mit 50% im Grundbuch, es besteht kein Kredit. Jetzt Trennung. Ich würde das Haus gerne übernehmen.
Das ist möglich, aber nicht GrErwSt-frei.
Wenn mein Expartner mir seine Haushälfte verkauft muss ich 6,5% Grunderwerbssteuer zahlen. Kann mein Expartner mir seine Haushälfte stattdessen schenken?
Das wäre möglich, allerdings wird das FA nicht auf den KP abheben, sondern ein Wertgutachten anfordern. Je nach dem, was das ergibt, wird Schenkungssteuer fällig oder nicht (30% bei einem Freibetrag von € 20.000.--). Bitte mit dem Notar besprechen, den ihr dafür ohnehin benötigt. Neben dem Gutachten werden zudem auch der Notar und die Grundbuchänderung zu Buche schlagen.