EBay: Verkäufer verweigert die Rücksendung. Was tun?
Ich habe Artikel bei eBay Kleinanzeigen gekauft, der nicht der Beschreibung entsprach. Ich habe ihn reklamiert und dem Verkäufer gesagt das ich ihn zurückschicken will. Er hat die Rücknahme eingeräumt, sagte aber dass ich die portokosten zu tragen habe. Dem habe ich widersprochen da der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. Daraufhin hat er gesagt, das ich den Artikel behalten kann und er mir das Geld überweist. Das habe ich abgelehnt weil ich auch möchte dass es ihm finanziell weh tut und dass er daraus lernt nächstes mal eine richtige Beschreibung abzugeben. jedoch weigert er sich. Wie kann ich es durchsetzen den Artikel zurück zu schicken und auch das Rück Porto zu erhalten
10 Antworten
Daraufhin hat er gesagt, das ich den Artikel behalten kann und er mir das Geld überweist. Das habe ich abgelehnt...
Der Vk hat dann also weder Ware noch Geld aber das ist dir nicht genug Schaden.
Wie kann ich es durchsetzen den Artikel zurück zu schicken und auch das Rück Porto zu erhalten
Bei der Vorgeschichte hast du dir bereits alles verbaut.
Der Vk kam dir schon bestmöglich entgegen und du hast abgelehnt.
Ich stell mir grad vor wie du dem Richter sagst, dass dir das Angebot vom Vk nicht genug Schaden an ihm war 😁
gar nicht. Was willst Du denn? Ist doch sehr kulant, dass Du auch so Dein Geld bekommst.
Er hat sich mit Dir rumgeärgert. Das Porto hin gezahlt. Und Du hast jetzt den Artikel für umme.
Also ich weiß nicht. Irgendwas stimmt nicht mit dir.
Du kannst ihn auch zivilem Wege (wenn Privatverkäufer) verklagen...aber lohnt sich das für ein paar Euro?
Der Vk bot dem K an das Geld zurück zu überweisen und den Artikel kann er behalten oder vernichten was auch immer. Ist ja keine unbekannte Rückabwicklung, Händler machen sowas andauernd.
Da gibt es nichts zu klagen. Oder auf welchem Gesetz basierend soll die Klage sein?
Es geht hier nicht um den Kaufpreis, sondern es geht hier um die Rücksendekosten, die der FS nicht zahlen will.
Der Verkäufer hat angeboten, den Kaufpreis und die Versandkosten zum FS hin zu übernehmen.
Der FS will die Ware aber nicht behalten ("Warum sollte ich den Müll anderer Leute entsorgen? Ich bin doch kein Müllmann.") sondern die Ware zurück schicken.
Da der Verkäufer die Rücksendekosten aber nicht tragen will, muss der FS diese halt auf zivilem Wege einklagen.
Dass das wegen 7€ +- lächerlich ist, ist allen klar. aber der FS scheint ein Korinthenkacker zu sein, und wenn er sich lächerlich machen will- wer sonst nix zu tun hat ........
Was gäbe es da zu klagen - der Verkäufer will das Geld zurücküberweisen...
Tja, wenn der FS so kleinkariert ist....
Verklagen kannst du grundsätzlich jeden.
Der FS kann ja schon nicht die immer wieder eingeblendeten Warnhinweise von den Kleinanzeigen lesen - Kauf nur Vorort -Bargeld gegen Ware und verstehen.
Der Verkäufer scheint schon bereit zu sein, dir entgegen zu kommen und du machst sowas....? Was willst du denn noch, soll er vor dir auf die Knie fallen...?
Du kannst ihn natürlich mit einem Anwalt und Gericht kommen aber ob das so günstig für dich ausfällt, lasse ich hier mal offen....
Richter sind begeistert, wenn sie für solchen Blödsinn tätig werden müssen.
Warum sollte ich den Müll anderer Leute entsorgen? Ich bin doch kein Müllmann.
Wenn der Verkäufer dir doch anbietet, dir den Kaufpreis zurückzuzahlen und gleichzeitig die Ware zu behalten - WAS bitte willst du denn dann noch mehr?
Mehr Rechte hast du übrigens nicht
Warum sollte ich den Müll anderer Leute entsorgen? Ich bin doch kein Müllmann.
Warum hältst du dich nicht an die Regeln von Ebay-Kleinanzeigen? Das ist ein REGIONALES Verkaufsportal - grundsätzlich dazu gedacht, sich die Waren persönlich anzuschauen und - wenn alles in Ordnung ist - diese zu bezahlen und mitzunehmen.
Außerdem kannst du die Sachen verschenken - es gibt sicher ausreichend Leute, die sie gerne nehmen würden ....
Aber dann schalte doch am besten einen Anwalt ein ....
Es gibt diese Empfehlung ständig von Ebay-Kleinanzeigen selbst.
Und bei dem vielen Ärger, den du doch ständig mit Ebay hast und überhaupt mit allen anderen Menschen auch - hast du doch bestimmt mittlerweile eine gute Rechtsschutzversicherung? Da kannst du solche Banalitäten doch prima ausfechten ... das macht doch so richtig Spaß.
wenn jemand absichtlich in der Artikel Beschreibung lügt darf es auch wehtun. Ich sehe das als erzieherischer Bildungsauftrag