Auto an machen ohne Führerschein erlaubt oder nicht?

10 Antworten

Den Motor starten, darf so ziemlich jeder. Das ist kein Problem und erfordert auch keinen Führerschein. Selbst die Kupplung treten und das Getriebe von unten nach oben und von oben nach unten durch schalten, darf er. Vor Allem mit gezogener Handbremse und ggf auch einen Keil... unter den Rädern. Ein Straftatbestand ist erst dann gegeben, wenn sich die Kiste in Bewegung setzt.

Ansonsten ist dazu der befriedete Grundbesitz oder ein nicht öffentlicher Bereich notwendig. ZB geschlossener Innenhof....

Damit die Rennleitung nicht in Versuchung kommt, sollte halt wenigstens 1 Rad in beide Richtungen unterlegt werden. Dann gibt es keine Spekulationen und Missverständnisse.


verreisterNutzer  23.02.2021, 01:22

Am besten die ganze Karre sicher auf Bock .

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Der Stellplatz müßte schon abgeriegelt und nur für eine kleine Personenzahl mit Schlüssel o.ä. zugänglich sein. Ansonsten Öffentlicher Verkehrsraum und daher strafbar.

Nur auf umfriedeten und öffentlich sonst nicht zugänglichen Privatgelände . Sonst ist schon das Anlassen eines KFZ der Versuch einer strafbaren Fahrt ohne Fahrerlaubnis .

Selbst auf einem Kaufhausparkplatz an Sonn- / und Feiertagen dürfte er / sie das KFZ nicht starten , wenn aus dem öffentlichen Leben da Personen trotz simpler Zuwegungsschranke doch ohne weiteres drauf gelangen könnten .

So hart muß man es hier nun mal sagen , wenn man jedwelch rechtlich auslegbarer Straftatvorwürfen da gleich rechtssicher vorbeugen wollte .


migebuff  22.02.2021, 19:14
Sonst ist schon das Anlassen eines KFZ der Versuch einer strafbaren Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Dann zitierst du jetzt bitte mal den Paragraphen aus dem StGB, der die Strafbarkeit eines Tatversuchs regelt und erklärst uns, aus welchem Grund du der Ansicht bist, dass dieser auf §21 StVG anwendbar ist. Wenn du danach noch so freundlich wärst, uns zu erklären, warum deiner Ansicht nach die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts einschließlich deren Definition des Begriffs "Führen" falsch sind, wäre das auch sehr begrüßenswert.

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verreisterNutzer  22.02.2021, 19:25
@migebuff

Probierees auch DU dann mal ganz unbestimmt im Sinne der Fragestellung und reihe Dich ein .

ICH werde NICHT gänzlich unwissend -allgemein auf Euer Zeug eingehen ohne konkrete Angaben aus der Fragestellung.

Statt hier zu hacken und einzutreten gegen eine solide Gegenthese hättet Ihr alle mal besser die Threse genutzt , warum Rückfragen an TE manchmal sinnvoller sein könnten .

Oder boxt IHR den Freund von TE da eventuell selbst je nach Konstellation zur Not aus misslicher Lage raus ?

Nichts gefragt an TE , nichts erfahren . Nichts genau gewußt .

TE hat im Zweifel da aber die Linie am A*** ...

Erst wird der Stein in zunehmender Gruppengröße geworfen , erst danach mal gefragt .

Und ich bleibe bei meiner Meinung gegenüber TE derzeit :

Besser nicht !!!

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migebuff  22.02.2021, 19:43
@verreisterNutzer

Du maßt dir an, die deutsche Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Frage zu stellen, folglich wäre jetzt der geeignete Zeitpunkt dafür, zu begründen, warum du mehr zu sagen hast als das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Frage lautet "...ohne das Auto zu bewegen", laut BGH ist ein Bewegungsvorgang zur Verwirklichung des Tatbestands zwingend erforderlich, also lass uns bitte wissen, warum sich der BGH irrt und du mehr zu sagen hast.

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verreisterNutzer  22.02.2021, 19:50
@migebuff

Du warst mal erhebllich besser hier unterwegs , denn dem "Rudel foldend" maßt DU Dir hier an , den absolut notwendigen Sicherheitsaspekt hier vollkommen außer Acht zu lassen in der Threadentwicklung .

Die Masse hat recht .... o.K. ? ( WANN bist Du genau mitlesend hier ins Thema eingestiegen ? )

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migebuff  22.02.2021, 20:32
@verreisterNutzer

Sofern du nicht begründen kannst, warum die Aussage des BGH falsch ist, sehe ich leider keinen Diskussionsbedarf.

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verreisterNutzer  22.02.2021, 23:24
@migebuff

Sofern Du hier kein Zugehörigkeitsgefühl mehr hast , erachte ich Dein Bashing hier auf der Plattform sicherheitshalber mal als Bejahung meiner Sicherheitvorsehung .

Kurz , knapp , präzise & prägnant .

Das mag Dir nun gefallen , oder nicht .

In dieser Einstellung mag ich Dich nicht !

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verreisterNutzer  22.02.2021, 23:34
@verreisterNutzer

Da geht es nicht um "Recht haben" ( oder bist DU RECHTSANWALT )

Nein ... ALSO . ... . ( PUNKT ) .

Willst Du den kiddies helfen , oder strebst Du nach "größerem" , was da für Dich auch nicht immer Korrekt sein muss .

Nun lass' mal nachzittern ... 😎

Ich hätte keinen Bock, ein Kiddie durch falschen oder undiskutierten Rat da in Strafmaßnahmen zu schicken .

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NonNam  22.02.2021, 18:57

Mhhh. War schon betrunken auf dem Parkplatz vor der Disco und habe das Auto laufen lassen, weil es eisig war, bis das Taxi kam.

Strafbar?

Mit Sicherheit in Deutschland nicht.

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furbo  22.02.2021, 18:53
Sonst ist schon das Anlassen eines KFZ der Versuch einer strafbaren Fahrt ohne Fahrerlaubnis .

Quelle?

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Wenn der Stellplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum ist dann ja

Also zB Stellplatz auf Privatgelände oder in einer Garage


JasminMina 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 18:36

Das ist ein kleiner privates Parkhaus da können nur die rein die ein Schlüssel haben

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verreisterNutzer  22.02.2021, 19:28
@JasminMina

Wäre schön gewesen , wenn Du dieses wichtige Detail schon in Deiner ursprünglichen Fragestellung genannt hättest ... 😮

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verreisterNutzer  22.02.2021, 19:45
@MichaelSAL74

Und die Steine fliegen teilweise da erst mal "pro Forma" ....

Ich habe mit meiner Antwort da erst mal nur das unsicherste Minimum abzudecken versucht im Rat ohne nähere Info .

Soweit sehe ich das auch erst mal korrekt , auch wenn ich selbst auch nicht optimal schrieb . Ich hätte auch genauer nachfragen müssen , wie es sich am Stellplatz exakt verhält .

Da flogen die Steine im Rat zur Vorsicht des Handeln aber schon längst von anderen Seiten .

Lieber bekam ich da zur Überdenkung der Konversation aber verbal die Steine , als daß es hier auch mal total umgekehrt laufen könnte .

Einige geben hier selbst jetzt im Bashing nicht auf .

Egal , mir ist das Stimmchen der Zurückhaltung wichtiger .

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bl00dyj0ke  22.02.2021, 18:21
oder in einer Garage

Aber bitte bei offenen Tor. ;)

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Außerhalb des Geltungsbereichs der StVO darf er das Fahrzeug starten und auch bewegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister