Freundin die Wohnung ausräumen weil die Jungen schöne Augen gemacht hat, ok?

Das Ergebnis basiert auf 40 Abstimmungen

Das finde ich OK 40%
Das finde ich nicht OK (bin Frau) 40%
Das finde ich nicht OK (bin Mann) 20%

11 Antworten

Das finde ich nicht OK (bin Frau)
  1. Kann man da auch erstmal reden statt gleich alles eskalieren zu lassen. Eskalation ist selten ein guter Weg.
  2. Geschenkt ist geschenkt. Es zwingt dich niemand jemandem anderes das Leben zu finanzieren. Wenn du das freiwillig machst solltest du auch mit den Konsequenzen leben können. Kannst du das nicht dann lass es eben aber nur weil du ihr dinge kaufst besitzt du sie ja nicht. Sie hat immer noch einen freien willen.
  3. Das illegale betreten der wohnung könnte dir Probleme bescheren. https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html Stichwort Hausfriedensbruch
  4. Geschenke kannst du nur bedingt zurück fordern. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern Alles leer zu räumen könnte ggf illegal sein und wenn sie intelligent ist wird sie da auch rechtliche mittel zumindest mit einem Experten durchsprechen.
Das finde ich nicht OK (bin Frau)

Am nächsten Tag ist echt überreagiert, da führt man vorher ein sachliches Gespräch und kündigt dann sowas an, damit das Gegenüber was dazu sagen und sich darauf einstellen kann.

Am nächsten Tag ist recht kindisch.

Außerdem fraglich, wie das "schöne Augen" gemacht festgestellt wurde... sowas kann sehr subjektiv sein... Aber falls ja, wäre das für mich schon ein Trennungsgrund. Für eine erwachsene, zivilisierte Trennung.

Ihr sogar die Kleidung zu nehmen fände ich kleinlich und absolut unter meiner Würde.

X = Andere Antwort:

Warum machst Du denn sowas? Wolltest Du der Gönner sein? Lernt Euch erstmal richtig kennen und dann warte ab. Wenn sie meint, mit wenig klar zu kommen (sie könnte sich fortbilden und Arbeit finden - Möbel gibt es auch mal umsonst!), dann musst Du doch nichts kaufen.

Was meinst du mit "schöne Augen gemacht" Mir ist der Begriff zu abstrakt.

Aber dessen ungeachtet:

Du darfst natürlich deine persönlichen Sachen aus ihrer Wohnung mitnehmen, sofern sie dir Zutritt gewährt, sonst müsst ihr eben eine andere Übergabelösung finden.

Folgende Punkte könnten zusätzlich wichtig sein

  • Wurden ihr vom Amt Geld-oder Sachleistungen für die Erstausstattung der Wohnung gewährt ? ( und was hat sie damit gemacht )
  • Hast du ihr diese Sachen geschenkt, bzw musste sie davon ausgehen, dass es Geschenke sind ?--(oder war beiderseits deutlich, dass es nur Leihgaben sind )
  • Die Möbelpacker dürfen die Wohnung natürlich nur mit ihrem Einverständnis betreten

Die ganze Sache könnte ein gerichtliches Nachspiel haben

Ich mag meine Meinung dazu nicht abgeben, weil ich finde das wir hier in einem Konflikt sind. Der vielleicht sogar vor Gericht ausgehandelt werden kann.
Wenn man als Typ ihr das Zeug geschenkt hat, ist es ihres... aber egal.

Was ich eigentlich sagen will:

Wieso finanziert man einer Frau ihre Wohnung/Einrichtung? Gehts noch?


id8383402 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 23:36

Wenn man bei der ist, will mann es ja auch gemütlich haben... verstehe das problem mit der finanzierung jz nicht.

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Hairgott  22.02.2021, 23:43
@id8383402

Ja und? Trotzdem Kauf ich ihr keine Einrichtung.

Die soll sich ihr Zeug selber kaufen.

Zum Geburtstag oder so kann man mal was schenken. Aber ich schmeiß doch nicht unnötig Geld für meine Freundin raus.

Ich habe eine Freundin und ich habe Geld.
Ich finde Frauen können sich ruhig ihr eigenen stuff finanzieren.

Wenn ich ihre Wohnung nicht mag, geh ich nicht zu ihr. Sondern treff sie draußen, oder lad sie zu mir ein.

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Kris20000  23.02.2021, 00:20
@Hairgott

Das unterschreibe ich so, da muss ich nicht das gleiche eintippen wobei ich beide seiten verstehe. Tu was du für richtig hältst

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