Muss ich eine Ersatzpflanzung im Garten machen?

3 Antworten

Würde ich nicht machen, mir hat der Sturm Lothar am 2. Weihnachtstag 1999 mehrere Bäumen auf meinem Grundstück umgeworfen, zum Glück entstand kein Personenschaden sondern nur Sachschaden. Wenn etwas passiert, trage ich die Verkehrssicherungspflicht für meine Bäume, die nimmt mir keine Behörde ab auch wenn sie mir vorschreibt dass meine Bäume stehen bleiben müssen.

Ich habe meine gefallenen Bäume mit samt der Wurzeln selbst beseitigt, ich werde keine Bäume mehr dort anpflanzen, wo nichts steht, fällt nichts um.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

jupp... dafür ist die Auflage. Wozu soll die sonst da sein?

Wenns nicht extra erwähntwird...: es gibt auch kleinere.