Guten Morgen.

Folgendes Problem:

Auf der Suche nach einen gebrauchten Spaß Auto wurde im Netz bei einer bekannten Autobörse ein passendes Fahrzeug gefunden. Verkäufer ist ein Autohändler welches im Inserat auch klar und deutlich ersichtlich ist.

Anruf und Termin zur Besichtigung und Probefahrt gemacht.

Alles für ok befunden, Preis passt und zugesagt.

Gestern Anzahlung vorbei gebracht. Schon da war es komisch. Anderer Ort, also nicht der Platz vom Autohandel.

Quittung / Nachweis von Anzahlung wollte er mir zwar ausstellen aber hatte keinen Quittungsblock. Also schrieb er Handschriftlich einen dreizeiler......

Habe dann abends nochmals das Inserat aufgerufen und mir genau angeschaut. Inhaber / Geschäftsführer von Autohandel ist Person A, steht auch deutlich im Impressum das der Autohandel allein von Person A betrieben wird. . Habe aber nicht mit Person A alles abgewickelt sondern mit Person B (laut Aussage von Person A ein Mitarbeiter). Jetzt kommen mir langsam Zweifel das da alles richtig läuft.

Heute soll die Rest Zahlung erfolgen und der Kaufvertrag unterschrieben werden.

Wer muss im Kaufvertrag als Verkäufer stehen? Person A, welche den Autohandel betreibt? Person B mit welcher alles abgewickelt wurde? Oder muss der Name des Autohandel ebenfalls Bestandteil des Vertrages sein?

Kann ich den Kauf abbrechen und die Anzahlung zurück verlangen wenn als Verkäufer Person B angegeben wird?

Vielen Dank, LG