Wie viel darf man Privat auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Hallo,
Mit ist aufgefallen dass viele Private Anbieter auf Ebay Kleinanzeigen ziemlich viel Verkaufen und auch immer dasselbe Verkaufen z.B PCs
Ist so etwas eigentlich legal?
Gibt es eine Regelung wie viel Privat verkauft werden darf?
Vielen Dank für alle Antworten
4 Antworten
Einzelne Verkäufe sind in aller Regel steuerfrei. Wer öfter Sachen verkauft, muss in bestimmten Fällen Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Es gibt jedoch Freigrenzen und Freibeträge. Finanzbeamte kontrollieren gezielt den Internethandel und dürfen von den Plattformen Daten über die Verkäufer verlangen.
Wer in kurzer Zeit hohe Umsätze erzielt (ab etwa 40 Verkäufen), ist für die Steuerbehörden ein Profihändler, der Steuern zahlen muss. Zwischen Erwerb und Weiterverkauf müssen idR auch mehr als 12 Monate liegen.
Eine Freigrenze liegt bei 600 € (das kann sich jährlich ändern!).
Darüber sind diese Kleingewerbetreibender, wenn deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, und gelten als Kleinunternehmer.
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie dann noch nicht zahlen. Darüber wird dann Umsatzsteuer möglich.
Die Antwort ist so auch nicht ganz richtig...
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1300
Vielleicht Haushaltsauflösung aus Erbschaft oder vor Umzug ins Altenheim?
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Es gibt so viele unterschiedliche Gerichturteile, dass ich den Überblick verloren habe. Es lässt sich momentan überhaupt nicht mehr sagen.
Mal dürfen Sammlungen aufgelöst werden, mal nicht.
Mal dürfen "Muttis" überzählige Wäsche der Kinder verkaufen, mal ist das gewerbsmäßig.
Es gibt da keine Rechtssicherheit.
https://www.abmahnungs-abwehr.de/ebay-verkauf-noch-privat-oder-schon-gewerblich/
Zum Einlesen. Versteht kein Mensch mehr.
Wenn du deine gebrauchten Sachen verkaufst, ist die Menge egal. Das ist dann immer privat.
Du musst deine Links auch lesen - und nicht einfach nur irgendwas einstellen...
"Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."
Seufz. Muss ich Dir jetzt all die widersprüchlichen Urteile raussuchen? Das war ein Beispiel. https://www.recht.help/lg-berlin-103-o-75-06/
"Nach dem unstreitigen Vortrag der Antragsgegnerin veräußerte diese fortlaufend Kleidung, die ihre Kinder entweder nicht mehr brauchen oder nicht tragen wollen. Dieser ständige An- und Verkauf von Kinderbekleidung führte dazu, dass die Antragstellerin bis zur Einstellung ihrer Tätigkeit dauerhaft Kinderbekleidung verkaufte. Dies tat die Antragsgegnerin auch planmäßig."
*seufz* Lesen! Nicht nur verlinken!
"Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim ... eingestellten Kinderbekleidungsartikel bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)."
Was willst Du von mir? Deine Aussage "Wenn du deine gebrauchten Sachen verkaufst, ist die Menge egal." stimmt so nicht. Mehr habe ich doch nicht geschrieben. Wenn Du Dich davon angegriffen fühlst tut es mir leid.
Selbstverständlich stimmt das so. Du verlinkst immer nur Urteile, in denen es um Neuwaren geht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Kann man sagen wie lange genau die kurze Zeit ist in der 40 Verkaufe gemacht werden dürfen?