Wie viel darf man Privat auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einzelne Verkäufe sind in aller Regel steuerfrei. Wer öfter Sachen verkauft, muss in bestimmten Fällen Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Es gibt jedoch Freigrenzen und Freibeträge. Finanzbeamte kontrollieren gezielt den Internethandel und dürfen von den Plattformen Daten über die Verkäufer verlangen.

Wer in kurzer Zeit hohe Umsätze erzielt (ab etwa 40 Verkäufen), ist für die Steuerbehörden ein Profihändler, der Steuern zahlen muss. Zwischen Erwerb und Weiterverkauf müssen idR auch mehr als 12 Monate liegen.

Eine Freigrenze liegt bei 600 € (das kann sich jährlich ändern!).

Darüber sind diese Kleingewerbetreibender, wenn deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, und gelten als Kleinunternehmer.

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie dann noch nicht zahlen. Darüber wird dann Umsatzsteuer möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vielleicht Haushaltsauflösung aus Erbschaft oder vor Umzug ins Altenheim?


lendinghouse  29.03.2024, 11:11

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Hadriwa 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 21:09

Danke für die Antwort

Es gibt so viele unterschiedliche Gerichturteile, dass ich den Überblick verloren habe. Es lässt sich momentan überhaupt nicht mehr sagen.

Mal dürfen Sammlungen aufgelöst werden, mal nicht.

Mal dürfen "Muttis" überzählige Wäsche der Kinder verkaufen, mal ist das gewerbsmäßig.

Es gibt da keine Rechtssicherheit.


Hadriwa 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 21:29

Ok Danke für die Antwort

Hadriwa 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 21:47
@NonNam

Schade dass es keine einheitliche Regelung gibt

NonNam  19.02.2021, 21:51
@Hadriwa

Wird kommen. Dürfte aber noch dauern. Ich hätte hier noch 7 völlig funktionsfähige PCs rumstehen. Würde ich mich nie trauen, die nacheinander auf eBay zu verkaufen.

Wenn du deine gebrauchten Sachen verkaufst, ist die Menge egal. Das ist dann immer privat.


Hadriwa 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 21:07

Ok Danke für die Antwort

ErsterSchnee  19.02.2021, 21:51
@NonNam

Du musst deine Links auch lesen - und nicht einfach nur irgendwas einstellen...

"Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."

NonNam  19.02.2021, 21:56
@ErsterSchnee

Seufz. Muss ich Dir jetzt all die widersprüchlichen Urteile raussuchen? Das war ein Beispiel. https://www.recht.help/lg-berlin-103-o-75-06/

"Nach dem unstreitigen Vortrag der Antragsgegnerin veräußerte diese fortlaufend Kleidung, die ihre Kinder entweder nicht mehr brauchen oder nicht tragen wollen. Dieser ständige An- und Verkauf von Kinderbekleidung führte dazu, dass die Antragstellerin bis zur Einstellung ihrer Tätigkeit dauerhaft Kinderbekleidung verkaufte. Dies tat die Antragsgegnerin auch planmäßig."

ErsterSchnee  19.02.2021, 22:01
@NonNam

*seufz* Lesen! Nicht nur verlinken!

"Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim ... eingestellten Kinderbekleidungsartikel bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)."

NonNam  19.02.2021, 22:06
@ErsterSchnee

Was willst Du von mir? Deine Aussage "Wenn du deine gebrauchten Sachen verkaufst, ist die Menge egal." stimmt so nicht. Mehr habe ich doch nicht geschrieben. Wenn Du Dich davon angegriffen fühlst tut es mir leid.

ErsterSchnee  19.02.2021, 22:10
@NonNam

Selbstverständlich stimmt das so. Du verlinkst immer nur Urteile, in denen es um Neuwaren geht.