Ehemaliger Vermieter zahlt Nebenkosten-Guthaben nicht aus, was tun?

7 Antworten

 in einem beiliegenden Infoblatt stand, das diese bis zum 31.01.2021 ausgezahlt wird. Einen Monat später, so ca. 04.02.21, nach mehrfachem Anschreiben über Whatapp, kam eine Antwort: Er überweise die Auszahlungen am Folgetag (05.02.2021).

Wenn die Zahlung bis zum 31.1.2021 Anfang Januar zugesichert wurde, war das kein zu später Zeitpunkt und der 4.2. war zwar vielleicht 1 Monat nach Erhalt der Info, aber nur wenige Tage nach Überschreitung des Zahlungsziels.

Wenn aber die Überweisung für den 5.2. zugesagt war und jetzt das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, würde ich nochmal per whatsapp nachfassen. Wenn das keine Reaktion bringt, brauchst Du auch keine Mahnung per Brief mehr zu verfassen. Was soll das bringen? Eine solche Mahnung ist rechtlich nichts wert.

Der nächste Schritt wäre direkt der gerichtliche Mahnbescheid und den könntest Du bereits als mögliche Konsequenz in der whatsapp-Nachricht ankündigen.

Nach dem gerichtlichen Mahnbescheid, folgt automatisch der Vollstreckungsbescheid und wenn die Widerspruchsfrist dafür rum ist, hast Du einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Du musst also nicht eigens noch klagen, sondern könntest damit direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Alle Gebühren gehen von Anfang an zu Lasten des Schuldners und erst, wenn Widerspruch eingelegt wird, was aber bei einer vom Vermieter selbst verfassten Abrechnung keinen Sinn machen würde, käme eine Klage in Frage.

Da davon auszugehen ist, dass Dein Ex-Vermieter auch genügend Geld bzw. Vermögen hat, musst Du Dir über die Kosten eigentlich keine Gedanken machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 12:23

Okay, also hab per Whatsapp auch bereits geschrieben, sollte wieder keine Antwort kommen, folgen andere Schritte in Form von Gericht.

Also sagen Sie, ich kann direkt, sollte keine Antwort kommen, ein Mahnbescheid beauftragen?

Lg und danke für die konkrete Antwort

bwhoch2  22.02.2021, 12:41
@EnergetikK962

Ja, natürlich. Die Abrechnung und der dort angekündigte Zahlungstermin sind doch die Grundlage dafür. Ich würde aber bis zum 1. März warten.

Beantrage den gerichtlichen Mahnbescheid online, wie es Dir bereits empfohlen wurde.

Das lohnt den Aufwand nicht. Zumal du ja sowieso erstmal das üblich mahnverfahren durchlaufen müsstest vorher kannst du das sowieso nicht einklagen.

Sprich doch einfach nochmal mit Ihm das ist vermutlich zielführender.


EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:30

Er antwortet ja auf meine Nachrichten kaum bis gar nicht. Ich schreib auch ordungsgemäß und werd nicht patzig pipapo. Anrufe werden auch irgnoriert.

Osterkarnigel  22.02.2021, 11:32
@EnergetikK962

Ja ich versteh dein Problem schon das ist ja auch extrem ärgerlich. Aber du müsstest halt richtig mahnen sonst bringt klagen nichts.

Wenn es den bis vor Gericht kommt zahlt er natürlich falls er verliert. Kannst ja mal bei der nächste Miete die 500 nicht mit überweißen und Ihm dann schreiben das du das als deine Rückzahlung nimmst.

Aber ka wie er da reagiert und ob das dann nicht ärger gibt -.-

EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:36
@Osterkarnigel

Er ist nicht mehr mein Vermieter, es geht um eine Abrechnung im Zeitraum, als ich da wohnte. Nun wohn ich da nicht mehr

Osterkarnigel  22.02.2021, 11:47
@EnergetikK962

Hmmm das ist dann natürlich blöd. Deine Kaution hast du aber bekommen oder?

Ja dann schreib Ihn nochmal an und schick Ihm schonmal die erste mahnung am besten machst du dich schlau wie das Mahnverfahren abläuft das du das richtig machst und wenn dann da am end enichts rua skommt dann geht shalt doch vor gericht.

EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:56
@Osterkarnigel

Nein, die Kaution steht natürlich auch noch im Raum. Es gab zwar einen kleinen Punkt, wo man hätte was abziehen können aber 90% der Kaution müsste ich eigentlich zurückbekommen. Diese im Mahnschreiben auch erwähnen?

Osterkarnigel  22.02.2021, 12:00
@EnergetikK962

Hmm weiß ich nicht eventuell das mal mit nehme Anwalt klären. Die Kaution wäre aber ja auch irgendwann Fällig zumal die Abrehcnung ja bereits erledigt ist.

Schreib ihm perEinwurfeinschreiben, dass du bis xxx die Auszahlung/Überweisung forderst und bei Verfristung den Klageweg beschreiten wirst wegen der Forderung auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).


EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:51

Das war doch mal eine konkrete Aussage. Ich danke Ihnen!

Klage erst wenn alles andere, gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid, erfolglos waren.


bwhoch2  22.02.2021, 11:46

Das wird bei einer vom Vermieter selbst verfassten Abrechnung wohl kaum der Fall sein.

EnergetikK962 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:34

Gerichtlicher Mahnbescheid erfolgt wie? Auch über's Gericht?

albatros  23.02.2021, 10:16
@anitari

das ist aber beim amtsgericht angesiedelt (jedenfalls hier).

anitari  23.02.2021, 10:32
@albatros

Aber nicht überall. In Brandenburg und Berlin gibt es nur ein Mahngericht für die beiden Bundesländer.

Es gibt hier ja schon zahlreiche gute Antworten. Natürlich ist zum 04.02. noch kein Monat vergangen, wenn das Zahlungsziel auf dem 31.01. lag.

Ordentliche Fristsetzung, dann Mahnbescheid per Gericht und wenn hier nichts passiert, dann geht es ja sowieso erst mal in die Vollstreckung.