Ehemaliger Vermieter zahlt Nebenkosten-Guthaben nicht aus, was tun?
Hallo Community,
mein ehemaliger Vermieter hat mir eine NK Abrechnung zukommen lassen. Ich soll weit über 500 wiederbekommen und in einem beiliegenden Infoblatt stand, das diese bis zum 31.01.2021 ausgezahlt wird. Einen Monat später, so ca. 04.02.21, nach mehrfachem Anschreiben über Whatapp, kam eine Antwort: Er überweise die Auszahlungen am Folgetag (05.02.2021). Doch bislang hab ich keine Zahlung erhalten. Der nächste schritt wäre ein förmlicher Brief mit einer Mahnung sowie eine Frist für die Auszahlung. Doch meine eigentliche Frage wäre, würde sich nach Weigerung des Vermieters eine Klage lohnen? Und müsse ich Gerichtskosten im Falle eines Sieges zahlen?
Lg und danke! Marian
7 Antworten
in einem beiliegenden Infoblatt stand, das diese bis zum 31.01.2021 ausgezahlt wird. Einen Monat später, so ca. 04.02.21, nach mehrfachem Anschreiben über Whatapp, kam eine Antwort: Er überweise die Auszahlungen am Folgetag (05.02.2021).
Wenn die Zahlung bis zum 31.1.2021 Anfang Januar zugesichert wurde, war das kein zu später Zeitpunkt und der 4.2. war zwar vielleicht 1 Monat nach Erhalt der Info, aber nur wenige Tage nach Überschreitung des Zahlungsziels.
Wenn aber die Überweisung für den 5.2. zugesagt war und jetzt das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, würde ich nochmal per whatsapp nachfassen. Wenn das keine Reaktion bringt, brauchst Du auch keine Mahnung per Brief mehr zu verfassen. Was soll das bringen? Eine solche Mahnung ist rechtlich nichts wert.
Der nächste Schritt wäre direkt der gerichtliche Mahnbescheid und den könntest Du bereits als mögliche Konsequenz in der whatsapp-Nachricht ankündigen.
Nach dem gerichtlichen Mahnbescheid, folgt automatisch der Vollstreckungsbescheid und wenn die Widerspruchsfrist dafür rum ist, hast Du einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Du musst also nicht eigens noch klagen, sondern könntest damit direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Alle Gebühren gehen von Anfang an zu Lasten des Schuldners und erst, wenn Widerspruch eingelegt wird, was aber bei einer vom Vermieter selbst verfassten Abrechnung keinen Sinn machen würde, käme eine Klage in Frage.
Da davon auszugehen ist, dass Dein Ex-Vermieter auch genügend Geld bzw. Vermögen hat, musst Du Dir über die Kosten eigentlich keine Gedanken machen.
Ja, natürlich. Die Abrechnung und der dort angekündigte Zahlungstermin sind doch die Grundlage dafür. Ich würde aber bis zum 1. März warten.
Beantrage den gerichtlichen Mahnbescheid online, wie es Dir bereits empfohlen wurde.
Das lohnt den Aufwand nicht. Zumal du ja sowieso erstmal das üblich mahnverfahren durchlaufen müsstest vorher kannst du das sowieso nicht einklagen.
Sprich doch einfach nochmal mit Ihm das ist vermutlich zielführender.
Er antwortet ja auf meine Nachrichten kaum bis gar nicht. Ich schreib auch ordungsgemäß und werd nicht patzig pipapo. Anrufe werden auch irgnoriert.
Ja ich versteh dein Problem schon das ist ja auch extrem ärgerlich. Aber du müsstest halt richtig mahnen sonst bringt klagen nichts.
Wenn es den bis vor Gericht kommt zahlt er natürlich falls er verliert. Kannst ja mal bei der nächste Miete die 500 nicht mit überweißen und Ihm dann schreiben das du das als deine Rückzahlung nimmst.
Aber ka wie er da reagiert und ob das dann nicht ärger gibt -.-
Er ist nicht mehr mein Vermieter, es geht um eine Abrechnung im Zeitraum, als ich da wohnte. Nun wohn ich da nicht mehr
Hmmm das ist dann natürlich blöd. Deine Kaution hast du aber bekommen oder?
Ja dann schreib Ihn nochmal an und schick Ihm schonmal die erste mahnung am besten machst du dich schlau wie das Mahnverfahren abläuft das du das richtig machst und wenn dann da am end enichts rua skommt dann geht shalt doch vor gericht.
Nein, die Kaution steht natürlich auch noch im Raum. Es gab zwar einen kleinen Punkt, wo man hätte was abziehen können aber 90% der Kaution müsste ich eigentlich zurückbekommen. Diese im Mahnschreiben auch erwähnen?
Hmm weiß ich nicht eventuell das mal mit nehme Anwalt klären. Die Kaution wäre aber ja auch irgendwann Fällig zumal die Abrehcnung ja bereits erledigt ist.
Schreib ihm perEinwurfeinschreiben, dass du bis xxx die Auszahlung/Überweisung forderst und bei Verfristung den Klageweg beschreiten wirst wegen der Forderung auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).
Das war doch mal eine konkrete Aussage. Ich danke Ihnen!
Klage erst wenn alles andere, gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid, erfolglos waren.
Das wird bei einer vom Vermieter selbst verfassten Abrechnung wohl kaum der Fall sein.
Gerichtlicher Mahnbescheid erfolgt wie? Auch über's Gericht?
Ja, über das Mahngericht. Beantragen kann man den aber online.
Es gibt hier ja schon zahlreiche gute Antworten. Natürlich ist zum 04.02. noch kein Monat vergangen, wenn das Zahlungsziel auf dem 31.01. lag.
Ordentliche Fristsetzung, dann Mahnbescheid per Gericht und wenn hier nichts passiert, dann geht es ja sowieso erst mal in die Vollstreckung.
Okay, also hab per Whatsapp auch bereits geschrieben, sollte wieder keine Antwort kommen, folgen andere Schritte in Form von Gericht.
Also sagen Sie, ich kann direkt, sollte keine Antwort kommen, ein Mahnbescheid beauftragen?
Lg und danke für die konkrete Antwort