Anzeige wird eingestellt wegen Geringfügigkeit?
Kann mir mal jemand erklären, ab wann Anzeigen bei der Polizei wegen Geringfügigkeit eingestellt werden? Für mich ergibt das ja nicht wirklich Sinn wenn ich zum Beispiel jemanden um 300€ abziehe und man nichts gegen mich unternehmen kann?
Also wenn das Verfahren eingestellt wird, kommt der Betrüger ja einfach davon
4 Antworten
Anzeigen nie. Von der Polizei nie.
Auf deutsch heißt das, Verfahren werden staatsanwaltlich eingestellt, wenn die Einnahme des Verfahrens geringer ist als die Ausgaben. Oder die zu erwartende Strafe den Aufwand nicht wert ist.
Gruß S.
Er kommt strafrechtlich davon.
Auf die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers hat das keinen Einfluß
Wenn das öffentliche Interesse nicht vorhanden ist, bedeutet das noch lange nicht, daß ein Geschädigter sein Individualinteresse aufgibt.
Wenn Du also jemanden "abziehst", wird er sich trotzdem Deiner mit liebevoller Aufmerksamkeit annehmen. So schnell kannst Du gar nicht glotzen, wie Dir die Augen zuschwellen und Dein Nasenbein bricht, Kleiner.
Wenn es einen Geschädigten gibt, wird natürlich gar nichts eingestellt.
Haha