Kann man trotz Übergewicht und Schwerbehinderung verbeamtet werden?
Die Gesetztlage sieht so aus . Schauen auf den BMI oder den Körperfettanteil?
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen können auch dann als Beamtinnen oder Beamte eingestellt werden, wenn als Folge ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. Bei der Einstellung darf nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden (§ 13 Abs. 1 Laufbahnverordnung NRW). Es ist keine Prognose zur Dauer der Dienstfähigkeit notwendig! Die Bewerberinnen und Bewerber sind lediglich auf die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr.1 des Beamtenversorgungs-Gesetzes („Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat“) sowie die mit einem Ausscheiden vor Ablauf einer 5-jährigen Dienstzeit verbundenen Folgen (Entlassung statt vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, § 37 a Satz 2 LBG, und Nachversicherung in der Rentenversicherung ohne Zusatzversorgung) hinzuweisen (vgl. Richtlinie zum SGB IX, 4.4.
8 Antworten
Übergewicht ist immer so eine Sache. Unter meinen Kollegen war das wirklich voll und ganz vom Amtsarzt abhängig.
Übergewicht kann durchaus ein Hinderungsgrund sein, Schwerbehinderung dagegen nicht.
Ein Lehrer meiner ehemaligen Schule wurde nicht verbeamtet, nur weil er Übergewicht hatte.
Das wichtige Wort. Sie KÖNNEN eingestellt werden.
Nur werden sie es realistisch nicht. Schon das Übergewicht ist da ein KO Kriterium
Dann schau mal in die Ämter, wieviele übergewichtige Beamtinnen und Beamte da anzutreffen sind.
In einem Amt bei uns sitzen 3 Beamtinnen am Empfang. Da ist jede so dick, dass man aus den 3 Personen locker 6 Menschen mit Normalgewicht machen könnte.
Die sitzen eben den ganzen Tag und bewegen sich in ihrer Freizeit wahrscheinlich wegen ihrer Körperfülle auch nicht viel.
Wenn die dann irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dann geht es zum Amtsarzt und wird auf eine Frühpensionierung hinweisen.
Der Staat sorgt eben für seine Mitarbeiter.
Es gibt zig Bewerber, da ist sowas schnell ein KO Kriterium, auch wenn du das nicht hören willst...
Schwerbehinderte müssen vorgezogen werden, sofern sie für die Ausbildung geeignet sind
Es bewerben sich auf solche Stellen oftmals mehr als ein Schwerbehinderter, da solche Ausbildungen sehr begehrt sind.
Das entscheidet der Amtsarzt nicht SIe