Wer hat Recht?
Betrifft Bayern.
Das Innenministerium erklärt, dass Motorradfahren als Frischluftaktivität ist dem Fahrradfahren, Wandern und Jogging gleichgestellt. Touristische Tagesausflüge sind erlaubt! Also dürfen wir auch Motorradfahren.
Das Gesundheitsministerium verbreitet weiter seine Auffassung, dass Motorradfahren kein triftiger Grund ist in der Ausgangsbeschränkung seine Wohnung zu verlassen.