Mahnung an Mieter wegen (vollen) Mülltonnen?
Unsere Vermieterin hat uns eine „mündliche Mahnung“ ausgesprochen, weil die Mülltonnen durch unseren Müll voll sind. Wir sollen nun unsere Müllsäcke aus den Mülltonnen wieder rausfischen und woanders entsorgen. Bei einer weiteren Mahnung droht der Rauswurf aus der Wohnung.
Ich wollte aber mal fragen, ob dies so erlaubt ist?
Die Mülltonnen sind nur voll, aber nicht so voll, dass der Müll irgendwie rausguckt oder etwas auf dem Boden gelandet ist. Online fand ich heraus, dass die Vermieterin weitere Mülltonnen aufstellen darf und diese dann auch in die Betriebskosten miteinbezogen werden. Aber bezüglich einer Mahnung oder dem Verbot vom Müllwegwerfen habe ich nichts gefunden.
Man bedenke, die Mülltonnen sind ständig voll. Also seit Jahren sind dort viel zu wenig Mülltonnen vorhanden.
Danke für eure Antwort :D
5 Antworten
Die Vermieterin ist auf dem Holzweg. Du hast das Recht deinen Hausmüll, deine Pappe /Papier, deine Wertstoffe und deinen Bioabfall getrennt in die dazu bereitzustellenden Behälter zu entsorgen. Die Abfallsatzung deiner Kommune gibt dazu konkrete Hinweise, was Abholung und Preise betrifft.
so einfach wäre für den Vermieter eine Wohnungskündigung nicht
Tipp: gehe in den Mieterbund, werde dort Mitglied
Nein, das ist nicht möglich, sofern ihr Müll in haushaltsüblichen Mengen entsorgt. Da ist der Vermieter verpflichtet einfach größere Tonnen aufzustellen, wenn die bestehenden nicht für den Müll aller Mieter langen.
Habt ihr die Mülltonnen falsch befüllt(Spermüll) wenn nein, wenn es normaler Hausmüll ist, dann kann sie euch nichts. Wenn es ein vorrübergehender Zustand ist, dann solltest ihr die zu vielen Säcke bei euch lagern und immer am Müllentsorgungstag die Tonne auffüllen.
Wenn ihr dauerhaft mehr Müll produziert, als Tonnen da sind muß die Hausverwaltung eine größere Tonne bzw eine Tonne mehr ordern. Die ist natürlich über die Nebenkosten abzurechnen.
Alternativ könnet ihr mit Absprache der Hausverwaltung(zwecks Standplatz) eine eigene Tonne nur für euch ordern, die ihr dann abschließt und selber zahlt.
Da hat die rechtlich gesehen keine Befugniss für. Ihr dürft die Tonnen benutzen,das gehört dazu. Und solange,der Deckel zugeht. Die Alte spinnt doch. Schliesst euch zusammen,holt euch nen Anwalt.
Um die Vermieterin im Gegenzug aufzufordern, genügend Kapazitäten für die Entsorgung Eures Hausmülls bereit zu stellen, braucht es keinen Anwalt.
Schließlich hat jeder das Recht, so viel Restmüll zu produzieren, wie er will, auch wenn ich das prinzipiell nicht für gut finde. Aber wenn z. B. ein kleines Baby auf die Welt kommt oder ein Erwachsener zum Windelfall wird, kann man auch nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden, nur weil plötzlich die Restmülltonne zu klein ist. Weil die Vermieterin das noch nicht einmal bezahlen muss, hat sie erst recht nicht das Recht, die Erweiterung der Kapazitäten zu verweigern und Euch mit Kündigung zu drohen.