Kindesunterhalt. Jugendamt will auskunft?
Hi Leute. Bin neuerdings zu kindesunterhalt verpflichtet. Das Jugendamt hat mir einen auskunftsbogen geschickt. Wo sie alle meine Daten erfragen. Unter anderem welches Vermögen ich habe. Bin ich verpflichtet über das Vermögen Auskunft zu geben? Oder kann ich das aus Datenschutz verweigern. Muss ich ein Girokonto angeben (wo nur ein paar Euros drauf sind)? Wenn ja, muss man Kontoauszüge beifügen oder reicht ein Ausdruck des aktuellen kontostandes.
Danke für eure hilfe
4 Antworten
Du kannst den Unterhalt zahlen? Dann teile das dem Jugendamt mit. Andere Angaben musst du nicht machen und es geht sie auch nichts an.
Wenn du Vermögen hast in Form einer selbst genutzten Immobilie dann gib es mit an.
Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Was du vorlegen musst sind Kopien der Einkommensbelege der letzten 12 Monate, den letzten Steuerbescheid und Kopien bei den Dingen die du in Abzug bringen willst. Also z.B. Mehraufwendungen einer privaten Unfallversicherung etc.
Solltest du den Unterhalt nicht erbringen können, weil du z.B. Hartz4 beziehst, dann müssen natürlich auch entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
Kannst du den Mindestunterhalt nicht erbringen, dann ist natürlich auch nachzuweisen, dass du über kein Vermögen verfügst. Denn wenn du z.B. 400000 Euro auf dem Konto hast aber arbeitslos bist, müsstest du um den Unterhalt zahlen zu können auch das Vermögen einsetzen (bis auf einen Schonbetrag).
Ich würde, wenn du zahlen kannst, erstmal nur die üblichen Belege schicken wie Einkommensbelege und Steuerbescheid.
Wer Kinder in die Welt setzt, muss sich auch um sie kümmern.
Ja - du musst alles offenlegen, was abgefragt wird.
Du musst gar nichts angeben, einfach den Unterhalt bezahlen und das Jungendamt ist raus.
Die, die festgelegt wurde, welche sonst sollte es zu bezahlen geben?
Was ist wenn das Jugendamt erstmal fragt was zur Verfügung steht, um dann erst festzulegen? Also einen Schritt vorher? Scheint doch hier der Fall zu sein..... Er hat doch erst Auskunft zu leisten, also steht die Höhe wohl noch nicht fest, oder?
Leider musst du. Alternative ist Deutschland verlassen und nie wieder zurückkommen.
Wieso bzw. warum?
Einfach Unterhalt bezahlen geht doch auch, wer sollte das verbieten?
Die Höhe des Unterhalts berechnet sich, bis zum Maximum hin, aus dem was Dir zur Verfügung steht. Ich weiß nicht wie das Amt reagiert wenn Du einfach sie gefordert zahlst. Welche Summe soll der FS denn annehmen?