Darf ein Kontrolleur meine Tasche durchsuchen?

9 Antworten

Nein, ganz eindeutig Nein.

Dein Freund hatte jedes Recht, sich zu wehren. ICH hätte die angezeigt.

Sie hätten deinen Freund auch nicht festhalten dürfen, wie in einer anderen Frage behauptet. Dein Freund ist nicht schwarzgefahren, und es gab keinen Grund, dass er deinen Rucksack vorzeigen hätte müssen.

Ich hätte hier gesagt: "Rufen Sie die Polizei, wenn sie den Rucksack wollen!"

Und dann bei der Polizei bei derem Eintreffen unverzüglich Anzeigen wegen Tätlichkeit, versuchter rechtswidriger Wegnahme (des Rucksackes), und Freiheitsberaubung gestellt.

Egal was dabei rausgekommen wäre. So ein Verhalten gehört bestraft.

Egal hier, dass DU dich rechtswidrig verhalten hast, rechtfertigt das nicht das Verhalten der Kontrolleure gegenüber deinem Freund. DER hat damit Nichts zu tun.

Schwarzfahren ist eine Straftat.

Warum rennst Du feig weg, anstatt für Deine Straftat gerade zu stehen?

Meines Erachtens darf der Rucksack ohne Deine Zustimmung nicht durchsucht werden.


Herfried1973  18.03.2021, 16:28

Vorsicht, bei solchen Spielereien mit Gepäck denken Sie optimistisch an Drogen und Diebstahl, Hehlerei, pessimistisch and nächste Attentat... Das geht gleich ganz anderen Drive.

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VanLorry  18.03.2021, 16:27

Hm, ich bin unsicher. Der Freund ist Mittäter, wenn er den FS aktiv dabei unterstützt (verwahren des rucksacks). Der FS flüchtet, und der zurückgelassene Rucksack ist ein Beweismittel.

Die Handgreiflichkeiten ... keine Ahnung, kann man wohl geteilter Meinung sein.

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LolliOli  18.03.2021, 16:28
@VanLorry

Wenn man Deiner Argumentation folgt, denke ich dann aber nicht der Kontrolleur sondern die Polizei, oder?

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VanLorry  18.03.2021, 16:32
@LolliOli

Gute Frage. Die Kontrolleure dürfen niemanden Abtasten, oder zwingen, die Taschen zu leeren. Aber bei einem zurückgelassenen Gepäckstück? Allerdings war es ja auch nicht herrenlos, sondern dem Freund zur Verwahrung übergeben... hmm

Ich weiß es nicht! ^^

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M2KManu 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:25

Weil ich kein bock hab Busse zu zahlen

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LolliOli  18.03.2021, 16:27
@M2KManu

Kauf Dir einen Fahrschein, dann brauchst Du keine Straftat begehen.

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Judith171  18.03.2021, 16:51
@M2KManu

Das hat niemand, aber irgendeiner muss es, denn der Betrieb kostet Geld.

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Nein. Wenn ein Fahrgast sich weigert, seine Personalien anzugeben, darf der Kontrolleur aber die Bundespolizei hinzuziehen und den Fahrgast bis dahin aufhalten.

Was ist denn danach passiert ?

haben sie die Bundespolizei dazu gerufen ?


M2KManu 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:26

Nein, die haben ihn durchsucht und meinen Namen gesehn und haben ihn dann mitgenommen.

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BlueDragonBlood  18.03.2021, 16:29
@M2KManu

Ja dann bekommst du jetzt nicht nur einen Bußgeldbescheid sondern wahrscheinlich auch noch ne Anzeige wegen Behinderung der Justiz. Sehr dumme Aktion

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Nein, dass ist strafbar...Anzeige erstatten...

Warum hast du ihm deinen Rucksack gegeben? Sehr dumme Aktion von dir. Die Kontrolleure dürfen den Rucksack untersuchen, damit die wissen, wie der Schwarzfahrer, nämlich du, heißt.


BalZakBarsoom  18.03.2021, 16:37

Nein, dürfen sie NICHT. Das darf NUR die Polizei. Und da der Freund nicht schwarz gefahren ist, hätten sie den nicht mal festhalten dürfen.

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M2KManu 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:24

Weil er sehr schwer ist und ich damit nicht gut rennen kann

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KSmithy  18.03.2021, 16:25
@M2KManu

Dumme Ausrede. Also, sie dürfen nach Personalausweis suchen. Du kriegst sicherlich Post . Du hast nämlich ne Straftat begangen

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M2KManu 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:28
@KSmithy

Scheisse, fahre seit ca. 3 Jahren schwarz und irgendwann musste ja das erste mal kommen. Aber gibts noch was obendrauf weil ich weg gerannt bin?

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KSmithy  18.03.2021, 16:30
@M2KManu

Ja, das macht die Sache für dich schwieriger. Das war wirklich eine dumme Aktion. Du sollst aus deinem Fehler lernen. Post kommt auf jeden Fall zu dir.

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