Darf ein Kontrolleur meine Tasche durchsuchen?
Guten Tag.
Heute bin ich schwarz gefahren und dann kamen Kontrolleure. Ich hatte einen Rucksack an und diesen habe ich meinem Freund der neben mir stand in die Hand gedrückt und hab ihm gesagt halt den Rucksack und dann bin ich ausgestiegen und weggerannt. Das haben die Kontrolleure mit bekommen und sind dann zu meinem Freund gegangen und haben ihm meinen Rucksack aus der Hand gerissen und geöffnet. Mein Freund hat sich dann gewehrt und dann wurden sie noch Handgrifflich bei ihm. Dürfen die Kontrolleure das?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BalZakBarsoom/1508530829532_nmmslarge__16_71_349_349_57bbcca6fed8c4828edd22c8f21dbda8.jpg?v=1508530830000)
Nein, ganz eindeutig Nein.
Dein Freund hatte jedes Recht, sich zu wehren. ICH hätte die angezeigt.
Sie hätten deinen Freund auch nicht festhalten dürfen, wie in einer anderen Frage behauptet. Dein Freund ist nicht schwarzgefahren, und es gab keinen Grund, dass er deinen Rucksack vorzeigen hätte müssen.
Ich hätte hier gesagt: "Rufen Sie die Polizei, wenn sie den Rucksack wollen!"
Und dann bei der Polizei bei derem Eintreffen unverzüglich Anzeigen wegen Tätlichkeit, versuchter rechtswidriger Wegnahme (des Rucksackes), und Freiheitsberaubung gestellt.
Egal was dabei rausgekommen wäre. So ein Verhalten gehört bestraft.
Egal hier, dass DU dich rechtswidrig verhalten hast, rechtfertigt das nicht das Verhalten der Kontrolleure gegenüber deinem Freund. DER hat damit Nichts zu tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LolliOli/1613199456274_nmmslarge__189_349_560_560_ed1ea791f47e28dcf9cdaf38d09606fc.png?v=1613199456000)
Schwarzfahren ist eine Straftat.
Warum rennst Du feig weg, anstatt für Deine Straftat gerade zu stehen?
Meines Erachtens darf der Rucksack ohne Deine Zustimmung nicht durchsucht werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Herfried1973/1674579725894_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.jpg?v=1674579726000)
Vorsicht, bei solchen Spielereien mit Gepäck denken Sie optimistisch an Drogen und Diebstahl, Hehlerei, pessimistisch and nächste Attentat... Das geht gleich ganz anderen Drive.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Herfried1973/1674579725894_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.jpg?v=1674579726000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BlueDragonBlood/1610309486909_nmmslarge__129_0_331_331_036167e7dcbbdecbba5dcf2dec837f5d.jpg?v=1610309487000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Wenn ein Fahrgast sich weigert, seine Personalien anzugeben, darf der Kontrolleur aber die Bundespolizei hinzuziehen und den Fahrgast bis dahin aufhalten.
Was ist denn danach passiert ?
haben sie die Bundespolizei dazu gerufen ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, die haben ihn durchsucht und meinen Namen gesehn und haben ihn dann mitgenommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BlueDragonBlood/1610309486909_nmmslarge__129_0_331_331_036167e7dcbbdecbba5dcf2dec837f5d.jpg?v=1610309487000)
Ja dann bekommst du jetzt nicht nur einen Bußgeldbescheid sondern wahrscheinlich auch noch ne Anzeige wegen Behinderung der Justiz. Sehr dumme Aktion
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, dass ist strafbar...Anzeige erstatten...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KSmithy/1610676329567_nmmslarge__0_0_3472_3472_1a2c8552d198a44d29ecdd5bb2212f78.jpg?v=1610676330000)
Warum hast du ihm deinen Rucksack gegeben? Sehr dumme Aktion von dir. Die Kontrolleure dürfen den Rucksack untersuchen, damit die wissen, wie der Schwarzfahrer, nämlich du, heißt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BalZakBarsoom/1508530829532_nmmslarge__16_71_349_349_57bbcca6fed8c4828edd22c8f21dbda8.jpg?v=1508530830000)
Nein, dürfen sie NICHT. Das darf NUR die Polizei. Und da der Freund nicht schwarz gefahren ist, hätten sie den nicht mal festhalten dürfen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Weil er sehr schwer ist und ich damit nicht gut rennen kann
Hm, ich bin unsicher. Der Freund ist Mittäter, wenn er den FS aktiv dabei unterstützt (verwahren des rucksacks). Der FS flüchtet, und der zurückgelassene Rucksack ist ein Beweismittel.
Die Handgreiflichkeiten ... keine Ahnung, kann man wohl geteilter Meinung sein.