Spricht die Staatsanwalt im Gericht das Urteil aus am ende der verhandlung oder der Richter?

9 Antworten

Der Staatsanwalt schlägt eine Bestrafung vor. Der Richter orientiert sich grob daran, ist jedoch vollkommen frei in der Urteilsfindung. Sollte der Staatsanwalt das Urteil als zu milde finden, kann er Berufung einlegen.

Der Richter ist relativ frei in seiner Entscheidung.

Er bestimmt das Strafmaß oder auch den Freispruch und kann da auch von den Anträgen der Staatsanwaltschaft (teilweise) erheblich abweichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Bitterkraut  18.03.2021, 00:05

Der Richter kann auch komplett abweichen, er kann freisprechen, obwohl der Staatsanwalt eine Strafe gefordert hat.

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Die Staatsanwaltschaft vertritt die Interessen des Volkes in Strafverfahren, Anwälte des Staates eben, sie erhebt die Anklage, stellt je nach Beweislage auch den Strafantrag und schlägt dem Gericht Freispruch oder Strafmaß vor. Der Richter entscheidet über Freispruch oder Strafmaß, richtet im Namen des Volkes und ist vollkommen freizügig in seiner Entscheidung. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verurteilte haben die Möglichkeit zweifelhafte Urteile anzufechten und können beantragen, einen Fall von einem höheren Gericht neu verhandeln zu lassen (Revision)

Das Urteil wird immer von einem Richter verkündet. Dabei muss der Richter sich weder nach den Anträgen des Staatsanwalts, noch an denen der Strafverteidiger richten. Er kann frei über das Strafmass / die Strafe entscheiden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Bitterkraut  18.03.2021, 12:24
Er kann frei über das Strafmass / die Strafe entscheiden

Aber nur innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens.

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2001Jasmin  18.03.2021, 13:02
@Bitterkraut

Das ist richtig, ja. Hin und wieder kann er aber durchaus auch von Strafrahmen abweichen, wenn es der Fall gebietet. Zum Beispiel hat er die Möglichkeit (zumindest ist das im CH-Recht so) in gewissen Fällen eine Strafe zu mindern oder ganz von einer Bestrafung abzusehen.

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Der Richter spricht das Urteil. Quasi die neutrale Position.

Der Staatsanwalt ist Ankläger, also der "Gegenspieler" des Verteidigers.