Wie sieht eine Sozialbestattung aus?
Ohne Grabstein sondern nur ein Holzkreuz oder selbst das nicht?
3 Antworten
Kommt drauf an, wenn der Verstorbene z.B. vorher seine Wünsche geäußert hat, dann dürfen diese nicht einfach ignoriert werden. Dazu ist eine Bestattungsverfügung am besten geeignet.
Wenn jemand z.B. keinesfalls verbrannt werden will, dann wird er das auch nicht. Auch wenn er ein Einzelgrab möchte, wird er dies erhalten.
Die Sozialämter übernehmen in der Regel die ortsüblichen Kosten für die Grabstelle, für den Sarg oder die Urne - je nach Art der Beerdigung -, für die Leichenkleidung, für die öffentlich-rechtlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Bestattung inklusive die Kosten für das Grabgeläute und das Orgelspiel während der Trauerfeier, die Kosten für einen einfachen Blumenschmuck von Sarg und Trauerhalle sowie die Kosten für die Sargträger übernehmen. Auch eine einfache, kleine Traueranzeige in der Tageszeitung und in vielen Fällen die Kosten für Danksagungen an die nächsten Angehörigen stellen meist kein Problem dar.
Anders sieht es dagegen bei der Anschaffung eines Grabsteins und bei der Übernahme der sogenannten Stolgebühren aus. Während viele Sozialämter die Übernahme eines Grabsteins ablehnen und nur ein Holzkreuz oder eine Holztafel bezahlen, werden die Stolgebühren, also die Gebühren, die für die Teilnahme eines Geistlichen an einem Begräbnis bezahlt werden müssen, meist vom Sozialamt übernommen.
Es gibt einen Unterschied zwischen der Sozialbestattung, die bezahlt wird, wenn es keine Angehörigen gibt. Das ist dann eine Urnenbestattung, ohne namentliche Kennzeichnung.
Wenn es eine Bestattung gibt, die vom Sozialamt bezahlt wird, weil die Angehörigen nicht das Geld haben, dann wird eine ortsübliche Bestattung übernommen. Das kann dann auch eine einfache Erdbestattung sein.
Meistens ist es eine Urnenbestattung.