Schaden durch Unfall mit abschleppstange. Wer hat Schuld?

3 Antworten

Außerdem solle ich es nicht meiner Versicherung melden ...

Das ist verstaendlich. Schliesslich wuerde deine Versicherung ja auch die Schuldfrage pruefen. Da ist es ihm natuerlich lieber, wenn du gleich selbst zahlst, ohne dass die Schuldfrage ueberhaupt geklaert wird.

Nicht zuletzt aus diesem Grund uebergibst du die Angelegenheit natuerlich deiner Versicherung. Die kuemmert sich dann um alles.


P2661  17.03.2021, 02:40

So und nicht anders 👍🏻

Zunächst mal: wer auf solche privaten Deals einlässt wie z.B. Du zahlst die Hälfte etc.

SCHIESST SICH INS EIGENE KNIE, denn dann verweigert die eigene Versucherung und die des Gegners nicht nur die Zahlung, sondern auch die Prüfung der Schuldfrage.

Denn genau Letzteres muss hier erst mal geschehen, wer hier gegen wen wieviel Ansrüche hat. Was Deine Kumpels meinen ist dabei total unerheblich.

Der Fall ist deswegen schwierig weil es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelte (er hat Dir geholfen), damit sind die Schäden an Deinem Fahrzeug normalerweise schon mal aussen vor.

  • Grundsätzlich darf beim Abschleppen mit 50 Km/h gefahren werden. Aber beim Abbiegen mit hoher Geschwindigkeit zu fahren ist aber grob fahrlässig, weil beide Fahrzeuge vorschriftsmässig mit Warnblinker unterwegs sind und andere Verkehrsteilnehmer daher nicht mit Blinksignal über die Abbiege-Absichten in Kenntnis gesetzt werden.
  • Da auch die Servounterstüzung des Abgeschleppten ausgefallen ist, darf der Abschleppende keine plötzlichen Lenkmanöver durchführen denen der Abgechleppte mangels Lenkunterstützung vielleicht gar nicht folgen kann.
  • Wenn beim Abbremsen das abschleppende Fahrzeug ausbricht (!!!) und die Abschleppstange bricht kann von angepasster Geschwindigkeit keine Rede sein. Letztere ist aber beim Abschleppen in besonderer Weise zu beachten!!!
  • Der Abschleppende muß zudem wissen, dass der Bremskraftverstärker des Abgeschleppten ausgefallen ist und daher nur ca. 1/3 der Bremskraft zur Verfügung steht. Wenn ihm dieser Zusammenhang nicht bekannt ist, darf er gar nicht abschleppen.

Weil der Abschleppende seine grundsätzliche Sorgfaltspflicht mehrfach verletzt hat, kann er Dich meiner Meinung nach nicht für seinen Schaden haftbar machen.

Mehr noch: beim Abschleppvorgang ist der Abgechleppte dem Abschleppenden praktisch ausgeliefert und daher außer bei grobem Fehlverhalten gar nicht haftbar zu machen. Meines Wissens braucht der Abgeschleppte noch nicht einmal einen Führerschein.

Ich habe selbst schon mit Stange jemand von der Autobahn geschleppt, mit größter Vorsicht. Beim Auffahren auf eine Tankstelle lenkte der Abgeschleppte nicht weit genug ein (wahrscheinlich wegen der ausgefallenen Servolenkung) und die Abschleppstange verbog. Der Abgeshleppte drückte mir ein paar D-Mark dafür in die Hand und gut war.

  1. Er ist zu schnell gefahren
  2. Er wusste das die Straße nass war und man mit Motor aus schlecht bremsen kann
  3. ER HAT DIE ANWEISUNG GEGEBEN DIES ZU TUN!