Fiverr Gewerbe oder Freiberufler?

5 Antworten

Die Übersetzertätigkeit gilt als Freiberufliche Tätigkeit, unabhängig vom Einkommen, Umsatz, Arbeitszeit und sonstwas. Werbetexte und Beschreibungen anfertigen ist ein Grenzfall.

Huptsächlicher Vorteil beim Freien Beruf ist, dass die Gewerbesteuer nicht anfällt. Beim Gewerbe gibt es aber auch einen Freibetrag von 24.500 Euro auf den gewinn, so dass es bei geringen Gewinnen keinen Unterschied gibt.

Wenn man eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt haben will, so ist das kostenpflichtig.

Wenn du deine Tätigkeit meldest, sagt dir das FA, ob du Freiberufler bist. Ich sehe allerdings keinen Grund, wieso das im konkreten nicht so sein sollte. Im Zweifel halte ich Freiberufler für die bessere Wahl. Hier einfach mal die Original Literatur der IHK sowie den Gesetzes Text nachlesen, so habe ich seinerzeit erfolgreich Einspruch gegen die Einstufung als Gewerbetreibender eingelegt. Allerdings: als Übersetzer für 10 EUR die Stunde arbeiten, ist sehr sehr wenig. Dazu kommt, dass du ggf. Probleme mit der Sozialversicherung bekommen kannst, wenn du über 15 Stunden die Woche selbstständig bist, weil du dann streng genommen nicht mehr im Nebenjob bist. Beste Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit der Arbeitszeit oder dem Einkommen hat das nichts zu tun. Freiberufler ist, wer einer freien Tätigkeit nachgeht. Diese sind zumeist Tätigkeiten, die eine höhere Bildung wie einen Hochschulabschluss o.Ä. erfordern. So wird jemand, der in seiner Freizeit bisschen Grafikdesign macht, das nicht als freiberuflich einstufen können. Jemand, der in dem Bereich einen Hochschulabschluss hat, in der Regel jedoch schon.

Die Finanzämter handhaben das sehr unterschiedlich. Entsprechend wird dir das dein örtliches Finanzamt beantworten können, ob du als Freiberuflerin eingestuft werden kannst, oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Übersetzungen gehören nicht zu den freien Berufen. Somit ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.


berndcleve  17.03.2021, 12:19

Und wo soll da stehen, dass Übersetzungen nicht zu den Freiberuflichen Tätigkeiten zählt ? Übersetzer ist ein Katalogberuf nach § 18 EStG.

0

Bei so geringen Einnahmen musst du das gar nicht anmelden.

Ich würde das auch erstmal einfach anfangen und dann schauen wie viel dabei tatsächlich rumkommt.

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du damit so viel einnimmst, wie du dir gerade vorstellst.

Daher erstmal machen - schauen wie es läuft und dann gegebenenfalls entscheiden ob du das melden musst.


Functional  17.03.2021, 11:20
Bei so geringen Einnahmen musst du das gar nicht anmelden.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Anzumelden ist die Tätigkeit, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Und beim Finanzamt anzeigen muss man die Tätigkeit sowieso (auch, wenn kein Gewerbe benötigt wird bzw. man Freiberufler ist).

1
Ratefuchs007  17.03.2021, 11:22
Bei so geringen Einnahmen musst du das gar nicht anmelden.

Uiiii...

0
emib5  17.03.2021, 11:27

Diese Vorschläge und Aussagen sind allesamt falsch und Du rufst damit zu strafbaren Handlungen auf.

Die Höhe der Einkünfte ist völlig uninteressant, entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Und diese liegt hier vor.

Also muss vor Tätigkeitsaufnahme angemeldet werden.

1
RobertMeyer87  17.03.2021, 11:30
@emib5

Ist doch keine Gewinnerzielung. Es ist lediglich eine Aufwandsentschädigung

0