Rückforderung einer Spende?

Hallo!

Ich hätte Folgendes zivilrechtliches Problem an die Jura-Spezialisten unter uns:

Nehmen wir mal an, dass der Spender S zum Beispiel 50 € für die Stadt spendet, weil die Stadt zum Spenden aufgerufen hat, da sie eine besondere, historische Statue restaurieren möchte. (Für die Einzahlung der Spende hat der Spender S auch eine Spendenbescheinigung erhalten.) Aus der lokalen Zeitung erfährt der Spender S, dass die Stadt mehr Spenden eingenommen hat als benötigt, die sie für kulturelle Zwecke verwenden wird. Damit habe er bei der Zuwendung, für die Stadt erkennbar, nicht gerechnet.

Der Spender S möchte die Hälfte (also 25 €) von der Stadt zurückverlangen, weil seine Spende ihren Zweck nicht erreicht habe. Kann S das machen?

Also, meine Idee:

1. Muss man dann § 812 I 1 Alt. 1 BGB prüfen, ob der Rechtsgrund für die Leistung noch besteht? 

Ich denke, dass S nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB die Spende nicht mehr zurückfordern kann, oder?

Meine Begründung wäre: Es liegt eine Zweckschenkung, aber kein Schenkung unter Auflage vor.Eine Schenkung unter Auflage liegt ja nur vor, wenn die Auflage klar kommuniziert wurde - was hier nicht der Fall ist (glaub ich!).Der Spender hat gegenüber der Stadt nicht mitgeteilt, dass er die Spende nur für die Restaurierung verwendet werden soll.

2. Oder welche Anspruchsgrundlagen muss man hier (noch) prüfen?

Über eure Vorschläge und Ideen wäre ich sehr dankbar!

Recht, Spende