Kann man die Warenannahme nachträglich verweigern?
Hallo,
ich habe einen Artikel bestellt, der wider der Angabe des Verkäufers eine wesentlich längere Lieferzeit hat, und noch immer nicht eingetroffen ist (falls er er denn je wird).
Ich habe die Dringlichkeit und die Enttäuschung (alles unter Beachtung der durch Corona möglicherweise längeren) Lieferzeit mitgeteilt. vorher 3 Tage Lieferzeit angegeben, und ihn als Warensendung verschickt. Selbst ohne Corona können Warensendungen wesentlich länger unterwegs sein. Ich warte nun 14 Tage darauf, und habe gestern den Verkäufer darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht mehr haben möchte, da ich mich in meiner Not für einen anderen Entscheiden musste, denn ich hatte schon Verluste und erhebliche Probleme. Reagiert hat er auf keine meiner Mails.
Nun möchte ich die Annahme des Artikels verweigern. Das Blöde ist allerdings, das funktioniert nur bei der Anlieferung durch die Post. wenn die Postbotin sie bringt, die klingelt und mich unterschreiben lässt, bzw. es mir persönlich übergibt. Meistens kommt aber die andere Dame, die (da Abstellgenehmigung) grundsätzlich nie vorher klingelt, sondern es gleich am Ablageort hinterlegt.
Kann ich in hier nachträglich die Annahme verweigern, und es entweder mit "Annahme verweigert" in einen Briefkasten (wenn im Umschlag verschickt) werfen, oder bei der Poststelle wieder abgehen OHNE eine Gebühr zu bezahlen?
Danke für Eure Tipps im voraus.
6 Antworten
Du kannst zur Post gehen, das ungeöffnete Paket dort abgeben, sagen, dass es abgestellt wurde am vereinbarten ablageort, du die Annahme aber verweigerst.
nein. Du kannst jedoch vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Möglicherweise musst Du den Rückversand bezahlen, abhängig was ihr vereinbart habt.
Gehe noch mal über den Text, du hast etwas gekauftes selbst als warensendung verschickt?
Wenn in eurem Vertrag keine Lieferfrist verbindlich vereinbart ist, kannst du natürlich umhausen, aber du hast kein natürliches Recht darauf innerhalb von drei Tagen irgendetwas zu bekommen
Einfach von deinem Widerrufsrechtgebrauch machen.
Entweder hat der Verkäufer zum Download ein Vordruck oder du schreibst formlos, dass du vom Widerruf Gebrauch machst (du musst keine Gründe nennen), gibst dein Konto für die Rückerstattung an und schickst es zurück.
Nein, wenn es mit Genehmigung abgelegt wurde, gilt es als zugestellt. Du kannst versuchen, die Post zu kontaktieren (zB eine Umleitung in einen Paketshop/Filiale, da wird es zurück geschickt wenn du es nicht abholst) oder du hängst am Ablageort einen großen Zettel auf, das du das Paket von Absender xy nicht annimmst und es nicht abgelegt werden soll und drückst die Daumen, das es klappt