Arbeitsunfall auf dem Weg nach Hause. Zahlt die BG?
Folgendes: wollte den schnellen Weg über die Gleise gehen, da ich von der einen Arbeit( Vollzeit) zu meinem Nebenjob etwas spät dran war. Bin davor auf einer Kante gestolpert und am Anfang des Gleisbett gestürzt. Hab mir die Kniescheibe gebrochen.
Es ist ja verboten über die Gleise zu gehen, übernimmt die BG trotzdem da es ne Straße weiter von der Arbeit war und wie gesagt 10 min nach Feierabend war.
Es ist alles im Arbeitswerk passiert.
11 Antworten
Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht - das ist eine Einzelfallentscheidung der BG.
Dein Fall ist nicht unbedingt eindeutig.
Bezüglich der Wahl des Weges und zum Beispiel auch der Wahl des Verkehrsmittels bist du grundsätzlich erst mal frei, solange es sich um den "direkten" Weg handelt. Der Weg über die Bahnsteige kann schneller ("direkter") sein, als der herkömmliche Weg. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass ein Unfall auf diesem Weg auch versichert sein muss.
Die Wegeunfallversicherung soll bezwecken, dass herkömmliche Risiken, die mit der Zurücklegung des Weges von der Arbeit nach Hause verbunden sind, abgedeckt werden.
Wenn du aus rein privaten Gründen (= ich will schnell zuhause sein) einen gefährlicheren Weg einschlägst und aufgrund einer Gefahr stürzt, die sich wesentlich aus diesem besonderen Weg ergibt, dann stehen solche Ereignisse nicht unter Versicherungsschutz. In deinem Fall wird maßgebend sein, was genau das für eine Kante war. Bist du z.B. über die Gleise/Schienen selbst gestolpert, ist das sicher unversichert. Interessant und entscheidend wird sein, welche genauen Gefahren sich durch den unüblichen Weg ergeben.
Anders kann das sein, wenn du betriebliche Gründe hattest, den schnellen Weg zu nehmen. Das kann dann der Fall sein, wenn du z.B. in einem medizinischen Beruf notfallmäßig zu einem Ort kommen musst und deswegen über Gleise willst. Wie du merkst, ist die Handlungstendenz dann nicht mehr privat, sondern beruflich ausgerichtet.
Entgegen der Meinungen anderer hier gibt es also keine so pauschale Antwort sondern einen gewissen Spielraum für die BG, in dem es auf deinen genauen Fall ankommt.
So wie du den Vorfall schilderst, handelt es sich nicht um einen sog. Wegeunfall zur Arbeit.
Du hast keinen erlaubten Weg zu deiner Arbeitsstelle genommen und das schliesst aus, dass die BG Kosten übernimmt.
Würde mich sehr wundern, wenn die BG nicht ablehnen würde.
4. Eigenverschulden
Ein Eigenverschulden des Versicherten in Form von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit ist bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung.
War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtlich allein wesentliche, d.h. kausale Ursache des Unfalls, entfällt der Versicherungsschutz. Er entfällt auch, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Quelle: https://www.betanet.de/arbeitsunfall.html
Fazit: Solange der Unfall auf dem versicherten Weg passiert ist, gilt es meines Erachtens trotzdem als Wegeunfall. Ich gehe davon aus, dass du einen Wege-Fragebogen von der BG bekommen wirst, den du sorgfältig ausfüllen und zurückschicken musst. Dann wird geprüft, ob der versicherte Weg eingehalten wurde.
Der Weg über die ungesicherten Schienen ist keineswegs der versicherte Weg. Und man kann die Schienen auch nur absichtlich (also vorsätzlich), an einer verbotenen Stelle überqueren.
Das wird in dem Fall wohl nix mit der Bezahlung und Anerkennung als Wegeunfall durch die BG.
Wärst du mal besser den direkten Weg nach Hause gegangen und nicht verbotenerweise über die 🚆
Du wirst dich fragen lassen müssen, was du auf dem Gleisbett zu suchen hast.
Die BG versichert den Arbeitsweg ganz sicher nicht bei illegalen Abkürzungen.
Wenn du dabei von einem Zug erfasst worden wärest, wäre es ebenfalls kein Wegeunfall.
Da es verboten ist, die Geleise zu überschreiten, ergibt sich von selbst, dass es dafür keinen Versicherungsschutz durch die BG gibt.
Da kommt höchstens noch eine Strafanzeige dazu