Was wäre wenn jemand ein wirbelloses Tier, das ein Haustier ist, tötet?
Ich habe schon mehrmals gehört dass das Tierschutzgesetz in Deutschland nur Wirbeltiere (also Hunde, Katzen, Rinder usw.) als "Tiere" zählt, aber keine wirbellosen Tiere (also alle Insekten und Spinnentiere) und nicht wie in der Schweiz wo alle Tierarten unter die "Würde der Kreatur" fallen.
Was wäre also nun wenn ich eine Vogelspinne oder einen Skorpion oder irgendein anderes wirbelloses Tier als Haustier halte, aber eine fremde Person diese (nach moralischer Sicht) misshandelt und anschließend tötet.
Kann ich diese Person dann trotzdem wegen Sachbeschädigung anzeigen, obwohl das wirbellose Tier nicht im Tierschutzgsetz beachtet wird und somit auch nicht als "Sache" gewertet wird? Oder wenn jemand die Bienen eines Imkers tötet, hat dieser dann das Recht Schadensersatz wegen der getöteten Tiere und dem daraus resultierenden Einkommensverlust fordern?
Danke im Voraus.
P.S. Ich habe keine Intention ein Tier zu misshandeln oder zu töten.
6 Antworten
Das mit den Tierschutzgesetz und der Aufteilung der Tiere ist mehr als nur fehlerhaft. Auf der einen Seite darf man keine Wirbeltiere quälen oder ohne Begründung so töten. Aber gleichzeitig ist es auch erlaubt Wirbeltiere zu töten, zu quälen und wird massenhaft angewendet? Sogar von der Regierung das unterstützt, sogar gefördert.
Da beißt sich die Katze ich den Schwanz.
Auch Sachen darf man nicht einfach zerstören. Aber wo kein Kläger da auch kein Richter.
Kann ich diese Person dann trotzdem wegen Sachbeschädigung anzeigen obwohl das wirbellose Tier nicht im Tierschutzgsetzt beachtet wird und somit auch nicht als "Sache" gewertet wird? Oder wenn jemand die Bienen eines Imkers tötet, hat dieser dann das Recht Schadensersatz wegen der getöteten Tiere und dem daraus resultierenden Einkommensverlust fordern?
Ja und Ja.
Ja, genau ich schätze aber das bei kleinen Tieren nicht soviel raus springt. Wahrscheinlich sind Anwalt und Gerichtskosten höher, weshalb das weniger zu einer Anzeige kommt.
Jedes Tier zählt mindestens als Sache. § 90a BGB.
Somit ist es immer eine Sachbeschädigung, wenn das Tier jemandem gehört.
Hallo Magnus !
Es ist schon traurig genug, dass es Menschen gibt, die Tiere mutwillig töten.
Ich schließe vorsorglich die Nutztiere aus.
Natürlich kannst du Denjenigen verklagen, der deine Tiere tötet. Zum Beispiel die, die du angegeben hast.
Das fällt unter Sachbeschädigung und wird auch bestraft.
Wenn ich dazu komme, wenn ein Tier gequält wird, dann schreite ich, ohne Rücksicht auf Verluste, ein.
Mit tierisch- lieben Grüßen, Renate.
Kann dir noch nicht schreiben, sonst hättest du schon Nachricht. Nehme an, es geht nach 20 :00 Uhr. Wie war es?
Guten Abend. 🤗💕❤
Dann freue ich mich auf nachher☺ Die Fahrten waren sehr angenehm, es gab viel zu sehen und auf etwa der hälfte der Strecke ist ein MCDonalds direkt am Bahnhof, wo ich sowohl auf Hin- als auch auf Rückfahrt jeweils 12 Chicken McNuggets mit süß-sauer-Soße, Pommes und Cola geholt habe😋☺
Die Wohnung ist wie auf den Bildern zu sehen recht hoch, hat schönes Laminat und ein hinreißendes Bad. Der Makler und ich haben uns gut verstanden. Er sagte er meldet sich bis nächste Woche 😊
Bei der Zahnärztin lief es auch sehr gut! 😊 Ich habe eine Zahnkante dranbekommen, der Zahnstein wurde gründlich entfernt und die Zähne poliert, zudem wurde geröntgt - alles gut!😁
Eine tolle Antwort😊
"Wenn ich dazu komme, wenn ein Tier gequält wird, dann schreite ich, ohne Rücksicht auf Verluste, ein."
Das glaube ich Dir aufs Wort! 😊💟