Rückforderung einer Spende?

2 Antworten

Du bist schon am Anfang falsch abgebogen. Wenn die Spende nicht ausdrücklich zweckgebunden erfolgt ist, was so gut wie nie der Fall ist, ist sie juristisch eine Schenkung, die angenommen wurde. Es wurde keine Leistung vereinbart.


crammer 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 11:39

Also, ist das jetzt eine Zweckschenkung oder eine Schenkung unter Auflage? Und passt die Anspruchsgrundlage § 812 I 1 Alt. 1 BGB dazu?

nein wenn man spendet muss man auch damit Rechnen das das Geld durch zu viele Spenden woanders eingesetzt wird vor allem wenn es eine Öffentliche Institution ist


Patrickhennes  04.07.2021, 16:52

Das klingt für mich nach einem zu erlassenden neuen Gesetz dass spendengeldempfänger zwingt Spender zu informieren wenn über den Bedarf eingenommen wurde. Wenn das woanders eingesetzt wurde klingt es nach spendengeldveruntreuung

crammer 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 11:33

Also kann der Spender nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB die Hälfte der Spende nicht zurückverlangen, da es eine Zweckschenkung ist, oder?

simoneS93  17.03.2021, 11:35
@crammer

ich glaube in dem Artikel geht es nicht um Spenden aber ja das wäre meine Rechtsauffassung

crammer 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 11:35
@simoneS93

Okay, Dankeschön. Wüsstest du, welche Anspruchsgrundlage besser passen würde statt § 812 I 1 Alt. 1 BGB?