Notruf bei Polizei gewählt wegen falschem Verdacht, strafbar?
Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe heute Nacht den Notruf gewählt weil ein Ehepaar aus meiner Nachbarschaft sich öfters lautstark vor der Tür streitet, dies war aber nicht mein Problem sondern eher dass die beiden eine junge Tochter haben und man auch manchmal nachts einen lauten Knall hört aber bis jetzt habe ich nie was unternommen, aber heute Nacht hatte ich den Mut die Polizei zu verständigen habe alles angegeben, Adresse, was passiert ist und und und, natürlich ohne unterdrückte Nummer.
Allerdings wollte der Mann am anderen Ende dann meinen Vornamen den wollte ich aber ungern sagen weil ich Angst habe dass meine Nachbarn irgendwie davon erfahren wer ich bin denn vor denen kann man sich fürchten!
Und habe dann aus Angst einfach aufgelegt was dumm von mir war aber es war einfach eine Kurzschlussreaktion... Circa 15 Min später war die Polizei bei ihnen aber niemand hat geöffnet denn da waren sie plötzlich ruhig, jetzt habe ich Angst dafür eine Strafe zu bekommen weil sie denken könnten es wäre ein dummer Scherz gewesen.. Oder ob sie vielleicht denken weil ich ja doch einiges angegeben habe dass es so war wie es dann wirklich war?
Bitte um Hilfe!!
Vielen Dank und euch noch einen schönen Tag☺️
9 Antworten
Hättest auch deinen Namen nennen können. Die Polizei kann auch bei unterdrückten Nummer diese sehen und somit deine Daten rausfinden.
Passieren wird nichts, da du einen Verdacht gemeldet hast, auch wenn dieser sich nicht bestätigen sollte.
Guten Morgen,
es ist sehr gut und aufmerksam von Dir, der Polizei diese Vorkommnisse gemeldet zu haben. Angst vor einer Strafe in diesem Fall brauchst Du absolut nicht zu haben.
Ganz im Gegenteil zu Deinen Nachbarn, je nach dem Alter der Tochter von diesen und eventuellen, weiteren Meldungen könnten einige Behörden (Jugendamt zum Beispiel) auf die Familie aufmerksam werden und zu einem oder einigen Kontrollbesuchen aufbrechen.
Das Du während der Fragen des Disponenten (der Mensch am anderen Ende) aufgelegt hast, ist nachvollziehbar, jedoch nicht so schön. Die Disponenten sind aber auch dementsprechend geschult, sodass sie dies einzuordnen wissen.
Eine Strafe wirst Du selbst nicht zu befürchten haben, dies wäre eher und auch nur dann der Fall, wenn man einen "Notrufmissbrauch" begeht.
Das bedeutet, dass nichts passiert ist, man aus "Spaß" beim Notruf anruft und damit die Leitung für wirklich wichtige Anliegen und Notfälle blockiert und das ist bei Dir (Deiner Beschreibung nach) nicht der Fall.
Auch Dir einen angenehmen Tag und natürlich auch ein schönes Wochenende. 😀
Vielen Dank! Ja die Tochter ist wirklich noch sehr Jung, geht noch zur Grundschule, und ständiger Stress nachts zuhause trägt in dem jungen Alter bestimmt nicht gut zur Entwicklung bei.
natürlich ohne unterdrückte Nummer.
Auch mit unterdrückter Nummer wird sie der Polizei übermittelt - dieses Dienstmerkmal funktioniert nicht wenn du den Notruf wählst.
Das auflegen war natürlich doof, das klingt dann nach Telefonstreich. Aber wenn die sich da oft zoffen kann das ja auch bestätigt werden von Eltern und anderen Nachbarn.
Das sie es generell ernst genommen haben hast du ja gesehen.
Und ich habe zu bedenken gegeben das man sie nicht unterdrücken kann, rein technisch wenn man den Notruf wählt.
Ich meine damit ja, dass das noch ein etwas größeren Verdacht auf einen Scherz hervorrufen könnte, wenn sie die Nummer nicht direkt sehen. Falls dass so ist aber ich denke mal.. Die Nummer können sie IMMER sehen dass ist mir klar aber ich dachte unterdrückt nicht direkt. :)
Das macht keinen Unterschied wie du anrufst, die Nummer wird übertragen.
Wenn es wieder laut wird, hab keine Scheu erneut anzurufen. Auch deinen Namen kannst du nennen, die werden nicht sagen wer exakt sie informiert hat. "Nachbarn" haben angerufen.
Im übrigen finde ich es gut das du den Mut hattest. :)
Bei begründeten Verdacht gibt es keine Strafe. Auch wenn sich herausstellt, dass alles harmlos war.
Wäre auch fatal, wenn es anders wäre. Dann würde man den Notruf ja nur noch wählen wenn etwas schlimmes beteits passiert ist und nicht um es zu verhindern.
Kannst auch deinen Vornamen nennen (haben die über deine Telefonnummer wahrscheinlich sowieso relativ schnell in Erfahrung gebracht).
Die Beamten werden deinen Namen gegenüber dem Beschuldigten nicht nennen.
Nein, das ist nicht strafbar. Wäre auch doof, wenn sich niemand mehr trauen würde bei einem berechtigten Verdacht die Polizei zu rufen.
Habe ja mit meiner Nummer angerufen sie war NICHT unterdrückt, ich habe nix zu verbergen.