10 Jahre oder 15 Jahre?...Habe 2008 eine MPU absolviert mit negativem Ergebnis. Habe mir bis zum heutigen Tag keine weiter Sachen zu schulden kommen lassen. Weder im Straßenverkehr noch sonst iwo. Quasi eine weiße Weste. Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert. Daten:
Tilgungsdatum 17.10.2023
Eingangsdatum 28.10.2008
FE-Merkmal ENTV B
Dat. d. Entsch./Ausstellung. 15.09.2008
Datum der Unanfechtbarkeit Abgabe Vorlage 17.10.2008
Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 3 StVG, Par. 46 Abs. 1 FeV
Entscheidung für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
312 - Neigung zur Rauschgiftsucht
Am schlimmsten Tag meines Lebens wurde ich auf dem Fahrrad angehalten mit Alkohol und Cannabis im Blut...
Wenn mich nicht alles täuscht sind das die Daten nach denen die Füherscheinstelle/Landkreis entscheidet ob und wann ich meinen Führerschein wiederbekomme oder nicht!?...Richtig?...oder gibt es da noch Sachen nach den sich gerichtet wird?
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Hab ich Chancen...in welcher Form auch immer...den Führerschein schon nach Ablauf von 10 Jahren (Jetzt 13 Jahre) ohne MPU wieder zu erlangen (Anwalt). Oder sind die Daten aus Fahreignungsregister eindeutig und es besteht keine Chance das vor dem Ablauf der 15 Jahre Frist iwas machbar ist?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
HankChief