Auffahrunfall Spurwechsel wer ist schuld?

Ich war an einer Kreuzung am warten. Es war grün, die Spur war für grade aus und rechts gedacht. Vor mir war ein Auto das nach rechts wollte ich wollte aber grade aus. Da die Autos alle am stehen waren die nach rechts wollten, habe ich kurz in den Seitenspiegel geguckt, kein Auto gesehen, und wollte vorsichtig vorbei fahren um grade aus zu fahren. Dann kam aber von hinten ein links abbiegen, er ist relativ schnell gefahren. Ich habe noch gehört wie ein sportlicher Wagen von hinten beschleunigt dann kam direkt der Unfall und ich wurde etwas gegen das Auto vor mir geschoben. Der Linksabbieger ist ein ganzes Stück weiter gefahren um dann links abzubiegen und dort hat er sein Auto abgestellt. Die Polizei kam auch. Grundsätzlich, wer war schuld an der Sache? Ich weiß nicht mehr wer die 1 und wer die 2 von der Polizei genannt wurde, aber ich glaube ich war die 2 aber die Polizei hatte deswegen auf jeden Fall etwas untereinander diskutiert. Ich blieb relativ still und habe nicht viel gesagt nur wenn ich gefragt wurde. Der Linksabbieger wurde dann irgendwann entlassen und ich blieb da mein Reifen platt war. Die Polizei wollte unbedingt einen Drogentest bei mir machen und hat mich irgendwie beschuldigt die ganze Zeit (ich bin 19). Da waren noch Zeugen und ich vermute dass die Zeugen gesagt haben dass sie gehört haben wie ein Audi vor der Ampel beschleunigt hat der dann nach dem Unfall (also nach dem Knall) ein weites Stück In die Kreuzung fuhr. Und was wird mit der Versicherung sein? Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet

Auto, Unfall, Polizei, Politik, Recht, Auto und Motorrad
Renovierung bei bevorstehendem Auszug eines Mietverhältnisses, bei schon vorhandenem Wasserschaden, der nicht durch Vermieter beseitigt wurde?

Also im Jahre 2019 ist ein erheblicher Wasserschaden in meiner Wohnung entstanden, von mir unverschuldet, Verwaltung/Vermieter hat nach zwei Wochen nichts geregelt, nachdem ich den ersten Schimmel gesehen habe, hatte ich einen Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet, dann entsprechend 100% Mietminderung, Ersatzwohnung usw. erhalten, Renovierungsarbeiten haben bis Ende Oktober gedauert und ich konnte im November wieder rein, soweit so gut.

Dann habe ich aber im Mai diesen Jahres einen sehr großen Fleck, erstreckt sich fast über gesamte Decke, in dem Umfang wo der vorherige Wasserschaden war, leicht gelb an meiner Decke entdeckt, nicht leicht sichtbar, aber bei richtigem Licht schon, genauso wie vorher mit vielen Fotos dokumentiert usw., kein akuter Schaden vorhanden, sieht nur unschön aus, keine Behebung durch Vermieter stattgefunden.

Daraufhin im Oktober ein neuer Wasserschaden an selber Stelle entstanden, nach Gewitter und von mir unverschuldet, dieses Mal aber nur gelbe Flecken, sonst kein Schaden, wie auch vorher alles dokumentiert und schriftlich der Verwaltung mitgeteilt, Hausmeisterin hat dies auch wieder begutachtet usw., auch hier noch keine Behebung durch Vermieter.

Ein weiterer Punkt ist, bei der Renovierung durch die Fachfirma mit Trocknungsgeräten usw., im Jahr 2019, wurden die Steckdosen so mangelhaft renoviert das ich teilweise einen Finger zwischen Steckdose und Wand stecken kann, teilweise um die Steckdosen einfach miserabel gearbeitet wurde, die Abnahme ist durch die Verwaltung erfolgt, habe ich schriftlich und alles ist dokumentiert.

Jetzt zur Frage, ich habe nun meine Wohnung gekündigt, muss ich überhaupt das Zimmer streichen, muss der Vermieter nicht erstmal den Schaden fachgerecht beseitigen und ich brauche dann eigentlich gar nicht streichen? Wenn der Vermieter auf die Idee kommt zu meinen, ich müsste ja sowieso streichen durch den Auszug, kann der dies dann unterlassen oder wie verhält sich dies? Weil die Steckdosen usw. werde ich bestimmt nicht reparieren, ich muss halt theoretisch Bohrlöcher verspachteln und streichen.

Vielen Dank für eure Zeit und Antworten.

Wohnung, Recht
Betriebsstrom der neuen Glasfaseranlage im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus (Abrechnung über 24 Mietwohnungen) hatten wir bisher keine Kosten der BK-Kabelanlage in der Betriebskostenabrechnung. Das war bisher über den Kabelnetzbetreiber Telecolumbus (neu PYUR) als eigener Vertragskunde möglich, der der es eben braucht! Im Oktober 2021 bekam jeder Mieter vom Vermieter Deutsche Wohnen M. GmbH ein Schreiben über den Wechsel des Kabelnetzbetreibers PYUR zu SYNVIA (über Glasfaser!) ab dem 30. Nov. 2021, wobei jeder Interessent einen eigenen Vertrag dort abschließen muss! Im letzen Sommer waren Schachtarbeiten in der Umgebung zu bemerken und jetzt wurde bei uns im Keller etwas versteckt ein größerer Technikschrank entdeckt, welcher auch die Umsetztechnik ins Hauskoaxialkabelnetz beinnhaltet. Diese Technik wurde einfach zur notwendigen Stromversorgung auf das Hauslichstromnetz ohne Zwischenzähler aufgeschaltet. Nun muss damit jeder Mieter, ob Nutzer oder Nichtnutzer (!) pauschal über die m² auch diese neuen Stromkosten mittragen. Bisher waren ja nur die alleinigen Koaxialleitungen (vielleicht auch ohne Zwischenverstärker im Keller) und damit auch ohne Zusatzkosten der Nichtnutzer installiert. Das wird ja neu weiter als Verteilung ab da zu den einzelnen Wohnungen weitergenutzt.

Verstößt der Vermieter hier gegen ein Recht? Normalerweise hat die jeweiligen Stromkosten doch der neue Kabelnetzbetreiber alleinig zu zahlen und somit an seine Vertragskunden umzulegen?

Ich selber habe vor über 25 Jahren als Techniker das damalige Telefon-OPAL-Netz im Auftrag der Dt. Telekom AG in vielen Hauseingängen installiert und in Betrieb genommen. Diese Technik wurde damals immer hinter einen extra Stromunterzähler gesetzt, so dass diese zusätzlichen Stromkosten die Dt. Telekom zu zahlen hatte und eben nicht die (alle) Hausbewohner!

Haus, Wohnung, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Wieso war der Richter Roland Freisler so ein krass abgerichteter Nationalsozialist? Er hat einfach unschuldige Menschen hinrichten lassen?

Man kann sich eine Original Filmaufnahme ansehen wo ein Mann schikaniert wird, man nahm ihm seinen Gürtel ab und die Hose rutschte runter.

Dann sprach der Mann davon, dass er gegen Morde vorgehen wollte.

Roland Freisler sagt dann "Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump"

Wie kann man so ein verschobenes Weltbild haben und nicht sehen, dass es Morde an schuldigen Zivilisten gab, nur weil sie gegen den Nationalsozialismus waren?

Wie kann es sein, dass man jemanden der dich für Meinubgsfreiheit einsetzt nur aufgrunddessen hinrichtet?

Wie kann es sein, dass man bereit ist, einen Menschen zu töten nur aufgrund einer anderen Meinung.

Freisler wsr ja kein Serienmörder, niemand der geistig krank ist oder so, der nicht bewusst handelt.

Er war ja sicherlich intelligent und gebildet.

Wie kann es sein, dass jegliches Mitgefühl fehlt, sodass man einfach über Leichen geht?

Wahrscheinlich könnte ich diese Fragen aber auch bezüglich vielen anderen Personen stellen.

Die US-Präsidenten welche für diverse Kriege der Moderne verantwortlich sind mit ihrem nie aufhörenden US-Imperialismus sind theoretisch auch nicht viel besser. Dort ist es nur nicht so direlt und besser getarnt. Die Verantwortlichkeit wird dort abgegeben, es ist indirekter. Sie fühlen sich für nichts schuldig.

Geschichte, Politik, Recht, Psychologie, Diktatur, Nationalsozialismus, Rechtswissenschaft, Richter, Zweiter Weltkrieg, Adolf Hitler
Kann Stromanbieter bzw Inkassobeauftragter ohne eigene Anwesenheit den Stromanschluss sperren?

Hi. Ich hatte Geldprobleme bzw Schulden, auch durch Arbeitslosigkeit hatte ne Weile von Hartz4 gelebt aber habe endlich wieder einen vernünftigen Job gefunden mit angemessenen Lohn und auch die Geldsorgen bzw Schulden lichten sich. Was noch aussteht ist ne Stromrechnung bzw Rückstände und ich möchte jetzt nicht verurteilt werden warum ich es nicht gleich bezahlt hatte. Jedenfalls habe ich auch jetzt Geld dafür die Stromrückstände zu begleichen. Letzten Mittwoch bekam ich einen Anruf und eine Email von einem Inkassobeaufragten der Enbw, wo ich Stromkunde bin, wenn ich nicht unverzüglich zahle wird mein Stromanschluss von ihm gesperrt. Habe mich dann mit ihm geeinigt, dass ich am Donnerstag Vormittag das Geld überweise. Das habe ich auch gemacht und ihm eine Kopie der Überweisung zugeschickt. Heute Abend (am Sonntag!!!) bekomme ich von dem Inkassobeauftragen eine Email, dass das Geld noch nicht eingegangen ist und er morgen Vormittag vorbei kommt um den Stromanschluss zu sperren. Ich habe ihm natürlich sofort per Email geantwortet dass es bestimmt morgen oder Dienstag im System bei Enbw verbucht sein wird. Habe ihn auch heute probiert anzurufen geht aber nur Mailbox dran. In der Email stand also er kommt morgen Vormittag ca 10 Uhr vorbei um den Anschluss zu sperren und ich soll bitte den Termin bestätigen. Ich habe ihm auf Mailbox gesprochen und auch per Email geschrieben er soll doch noch warten bis das Geld verbucht ist und ich nicht zu Hause bin Vormittags wegen Frühschicht. Jetzt meine eigentliche Frage. Kann der Inkassobeauftragter einen Schlüsseldienst oder etc holen um in meine Wohnung/Haus zu kommen wenn ich nicht da bin um den Stromanschluss zu sperren? Ich meine wenn ich es am Donnerstag überwiesen habe ist es klar dass es eventuell noch nicht am Wochenende verbucht ist, am Sonntag sowieso nicht.

Recht, Stromanbieter, Inkasso
Muss ich als Mieter Terminterror seitens der ISTA hinnehmen?

Ich weiß, bezüglich der Firma ISTA (Ablesedienst für Heizung + Wasser, auch verantwortlich für die jährliche Rauchmelderwartung) gibt es schon genügend negative Dinge und Beschwerden über diesen Verein im Internet zu lesen. Doch in meinem Fall, habe ich bisher trotz langer Suche nichts konkretes finden können.

Die ISTA macht bei mir die jährliche Ablesung der Heiz- und Wasseruhren mit inkl. jährlicher Rauchmelderprüfung am selben Tag.

Ist es rechtens, dass die ISTA mehrmals im Jahr zur Rauchmelderüberprüfung erscheint? Alle paar Monate habe ich ständig eine Karte von diesem Verein im Briefkasten mit kurzfristigen Termin und Anwesenheitspflicht für eine Rauchmelderüberprüfung. Andere Mieter in unserer Straße (selber Vermieter) haben das selbe Problem, dass die ISTA mal hier und da mehrmals im Jahr den Leuten permanent mit Terminen nervt. Und meistens ist es so, ich muss ständig extra von der Arbeit fernbleiben (Minusstunden) oder extra einen Urlaubstag nehmen, nur dafür, dass er kommt, lässt den Rauchmelder einmal piepsen und fährt wieder. Dieses Jahr bereits das vierte Mal bei mir...

Der Gesetzgeber schreibt nur einmal eine jährliche Überprüfungspflicht der Rauchmelder vor. Wenn dies sowieso bereits jährlich bei uns mit bei der generellen Ablesung der Heiz- und Wasseruhren für die Entabrechnung geschiet, bin ich verpflichtet, den Typen mehrmals im Jahr zur Rauchmelderüberprüfung in meine Wohnung zu lassen oder kann ich ihm einfach den Zutritt verwehren?

Seit nunmehr drei Jahren geht das so... Und jedesmal habe ich alle paar Monate eine Karte im Briefkasten mit vorgeschriebenen Termin und Zwang zum Einlass in meine Wohnung. Ich fühle mich schon förmlich belästigt und genötigt, irgendwie auch willkürlich abgezockt. Wie bereits erwähnt, dieses Jahr bereits das vierte Mal, und in ein paar Wochen steht auch noch die generelle Ablesung + erneute Rauchmelderprüfung vor. Jedesmal muss ich dann von meiner Arbeit fernbleiben, habe dann Minusstunden oder muss ständig einen Urlaubstag nehmen. Muss ich diesen Terminterror seitens ISTA außerhalb der generellen Heiz- und Wasseruhrenablesung dulden, wenn da ohnhin schon bereits die jährliche Rauchmelderprüfung am selben Tag stattfindet?

Habe mich beim Vermieter schon öfter beschwert, da dies letztes Jahr auch schon oft vorkam. Aber er macht dagegen einfach nichts.

Mieter, Recht
Liebe Bauherren, Statiker, Architekten wir wollen den Keller eines Anbauhauses tieferlegen und ohne Erhebung bauen geht das?

Wir müssen an ein bestehendes Haus anbauen. Auf der Baugrenze sind ca. 30cm Luft zwischen den beiden Häusern. Haus 1 bleibt stehen und hat einen 2,4m tiefen Nutzkeller.

Haus 2 wird abgerissen und neu gebaut. Nun die Fragen:

1.) Kann man hier ca. 40-50cm den geplanten Wohnkeller bzw. die Bodenplatte/Weise Wanne tiefer legen lassen als der niedrigere Nutzkeller vom Nachbar ? Ich als Leihe könnte mir vorstellen, dass sich ggf. die Erde von Nachbar absenken kann oder er Statikprobleme bekommen könnte ? Es sind nur ca. 30-40cm Luft zwischen den Außenmauern. Kann der Architekt dennoch unseren Keller, der unittelbar an den Nachbarn angrenzt tieferlegen?

2.) Wir sind leider an die Maximalhöhe des Nachbarns. (Firsthöhe 8,5m) gebunden. Wie planen einen Wohnkeller als ELW mit ausreichenden Lichthöfen und wir planen auch das Obergeschoss etwas abzusenken auf ca. 2,4m Raumhöhe, damit wir den Dachspitz ausbauen und als Hobbyraum usw. nutzen können. HIer wollten wir das EG barrierefrei planen lassen, damit wir oben mehr Luft haben. Die meisten Keller liegen ja etwas höher als EG Niveau. Kann unser Vorhaben mit wieser Wanne und gutem Kiesboden und niedrigen Grundwasserstand gelingen ? Vorteil wäre auch das barrierefreie EG im Alter und die gewonnene Raumhöhe im OG/Dachspitz. Da der Keller sowieso vermietet wird, ist es uns nicht so wichtig wenn dieser zwar Licht durch die Lichthofe bekommt aber eben keine Aussicht zur Landschaft hat. Das ist natürlich ein Nachteil wenn man den Keller nicht höher legt.

Hausbau, Recht, Architektur

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