Winterdienst nach Wohnungsübergabe?
Der Wohnungsmietvertrag ist zum 31.12.2021 fristgerecht gekündigt worden.
Der Mieter möchte die Übergabe Mitte Dezember machen, die ich Ihm auch schon zugesagt habe.
Nach hausinternemSchneeplan ist der Mieter in der Woche vom 18.12.2021 bis zum 24.12.2021 noch mit Schneefegen dran. Muss er das noch wahrnehmen? Kann ich Ihn dazu noch verpflichten? In welcher Form? Winterdienstfirmen bieten in der Regel kein wöchentliches Schneefegen an und ich bin nicht vor Ort.
6 Antworten
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Der Mieter hat zum 31.12. gekündigt und ist daran mit allen Rechten und Pflichten gebunden.
Wenn er aus persönlichen Gründen die Wohnung eher übergeben möchte, zahlt er ja trotzdem bis 31.12. die Miete und muss auch noch ein evtl. Schneeräumen durchführen.
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Müsste er. Aber in dem Fall wäre es wohl gut einen anderen Mieter aus dem Haus oder älteren Herrn aus der Nachbarschaft oder, oder ,oder zu bitten den Schneedienst ersatzweise gegen Geld zu übernehmen, denn ich bitte Dich, auf was willst Du Dich da noch zuverlässig verlassen ? Vor allem, willst Du den Ex-Mieter dann wegen Unterlassung dann verklagen wenn etwas passiert ? Du bist als Vermieter voll verantwortlich und Dich kriegen sie an den Hamel-beinen zu fassen wenn sich jemand was bricht.
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Hallo Gasheiz,
rechtlich bin ich sehr wenig bewandert, würde aber aufgrund dieser Webseite folgendes behaupten:
Der Vertrag ist noch aktiv, obwohl der Mieter bereits ausgezogen ist. Also muss der Mieter auch danach schauen.
Ob dem wirklich so ist, sollte sich ein Anwalt im Mietrecht anschauen. Eventuell gibt es einen Anwalt bei https://www.frag-einen-anwalt.de/ welcher bereit ist, für kleines Geld dir diese Frage rechtlich korrekt zu beantworten.
Ben
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Eine Rückgabe hat ja nichts mit der Heizpflicht und den vertraglichen Vereinbarungen zu tun.
Also wird er müssen, warum auch nicht, er bezahlt ja auch Miete bis zum 31.12..
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Wenn es keinen Aufhebungsvertrag per 15. gibt, gilt der Ablauf der Kündigungsfrist als maßgebed. Deshalb ist, insofern der Mieter ab 15. noch planmäßig diese Tätigkeiten durchzuführen hat/hätte, dass er selbst diese noch durchzuführen hat/hätte oder das durch Dritte absichern muss/müsste.