Autoverkäufer behält Auto und gibt das Geld nicht zurück - Wie vorgehen?

5 Antworten

Ich hoffe, du kannst dem Gericht eine Empfangsbestätigung (Quittung) des Verkäufers für das Geld vorlegen! Wenn du nämlich nicht beweisen kannst, dass du den Kaufpreis an ihn bezahlt hast, hast du schlechte Karten.

Die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt immer derjenige, der den Prozess verliert. Wenn also der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt wird, muß er alle Kosten, also auch deine, bezahlen.

Mit der Verurteilung hast du aber dein Geld noch nicht zurück. Erstens muß das Urteil rechtskräftig werden und wenn der Verkäufer gar kein Geld mehr hat, um es dir zurückzuzahlen, dann mußt du einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung des Urteils beauftragen. Das kann sehr langwierig sein.


TryTo91 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 09:46

Ich habe sämtliche Zahlungsbelege und die Chatverläufe mit seinen unzähligen Versprechungen.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 09:46
@TryTo91

Prima! Dann hast du gute Chancen! Gehe endlich zum Anwalt und unternimm rechtliche Schritte!

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verreisterNutzer  28.11.2021, 09:48
@TryTo91

Auch ohne Quittung sind solche Angelegenheiten in der Regel zweifelsfrei beweisbar.... Aber besser ist natürlich immer eine Quittung

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verreisterNutzer  28.11.2021, 09:46
Die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt immer derjenige, der den Prozess verliert.

Schön wenn's so wäre 😄🤣🤣

Aber pack Mal beim nackten Mann in die Tasche

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verreisterNutzer  28.11.2021, 09:47
@verreisterNutzer

Ich weiß, was du meinst. Ich sprach aber vom "Normalfall". Ja, in seltenen Fällen muß sogar die den Prozess gewinnende Partei die Kosten tragen.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 10:15
@verreisterNutzer

Der Gläubiger muss die Kosten vorverauslagen, ohne Gegenwehr (Anwalt, gerichtliches Mahnverfahren, Pfändung) sind die Kosten überschaubar. Kommt es aber zum Zivilprozess, riskiert man nicht nur ein paar Hundert Euro, sondern dann ist man ganz schnell im vierstelligen Bereich, ohne zu wissen wie die Sache ausgeht. Es ist schon so mancher mit dem Wissen zu gewinnen in einen Prozess gezogen und als Verlierer wieder rausgekommen.

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Die Anwaltskosten sowie auch Verzugszinsen muss der Schuldner bezahlen.... Sodenn er denn in der Lage ist. Du musst nur alle Kosten vorverauslagen.

Sollte er nicht in der Lage sein zu zahlen, ist der Straftatbestand Betrug oder mindestens Unterschlagung erfüllt, das drohen mit einer Strafanzeige wirkt zuweilen oft Wunder


TryTo91 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 09:44

Das heißt auch ohne Gericht kann ich meinen engagierten Anwalt den Schuldner auffordern lassen, zusätzlich auch die Anwaltskosten zu tragen? Wenns nur um das Vorstrecken der Kosten geht, ist es ja kein Problem, wenn sie anschließend erstattet werden.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 10:08
@TryTo91

Ja, so ist es.

Allerdings ist die Vorraussetzung, dass der Schuldner auch in der Lage zu zahlen. Wenn er nicht in der Lage ist, hast Du schlechte Karten.

Aber die Kosten sind überschaubar.

Je nach Streitwert musst Du aber bis zur Vollstreckung schon ein paar hundert Euro in Vorleistung gehen

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NonNam  28.11.2021, 10:57

Wieso zahlen? Er schuldet das Auto.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 11:01
@NonNam

Liegt dran, was der Gläubiger verlangt und ob die Streitsache nicht zwischenzeitlich untergegangen ist oder sich verschlechtert hat.

Willst Du von so einem noch ein Auto haben? Ich würde Erstattung fordern und ggf zivilrechtlich einklagen

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NonNam  28.11.2021, 11:05
@verreisterNutzer

Kommt darauf an. War es ein "Schnäppchen" würde ich auf die Herausgabe des Fahrzeugs bestehen. Ansonsten hättest Du recht.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 11:11
@NonNam

Ich erinnere mich an eine TV Sendung, in der jemand einen Porsche und einen Porsche Rosthaufen in der Scheune hatte. Der Porsche sollte noch etwas kosten, aber der Rosthaufen war das wahre Juwel, den hat Porsche selbst zurück gekauft und eine sechs oder sogar siebenstellige Summe dafür bezahlt weil es eine ganz aussergewöhnliche Modellvariante des "vor-" 911er war.

Da würde ich natürlich auch Herausgabe verlangen.

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Wenn die Ganze Sache nur gerichtlich geregelt werden kann, dann muss der Beklagte wenn er die Verhandlung verliert eh auch deinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre hier nicht schlecht.


ZuumZuum  28.11.2021, 09:52

Wenn die Ganze Sache nur gerichtlich geregelt werden kann, dann muss der Beklagte wenn er die Verhandlung verliert eh auch deinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen.

Wenn der Verlierer aber keine Knete hat, dann muss der Gewinner die ganze Zeche bezahlen. Deshalb macht eine Rechtsschutzversicherung auch Sinn. Die Staatskasse zahlt nur bei Srafverfahren.

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Hey,

Die Rechtsschutzversicherung greift, wenn du eine hast.


TryTo91 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 09:42

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, da auch hier oft eine hohe Selbstbeteiligungssumme steht.

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verreisterNutzer  28.11.2021, 10:27
@TryTo91

Die Selbstbeteiligung bestimmst Du selbst. Da gibt's viele Modelle von grundsätzlich Selbstbeteiligung, über fallende Selbstbeteiligung bis hin zu ohne Selbstbeteiligung.

Aber egal welches Modell man wählt, man riskiert in solchen Fällen eben"nur" die Selbstbeteiligung mit der Chance auf Erstattung durch den Schuldner. Gehst Du auf eigenes Risiko bis in die zweite Instanz, stehen für dich Kosten bis in fünfstellige Bereiche auf dem Spiel.

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Wieso Rückzahlung? Er schuldet doch das Auto. Oder habt Ihr Euch auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags geeinigt?