Darf die kassiererin mich rausschmeißen?

11 Antworten

Sofern ein Grund dafür vorliegt, darf dich jeder rauswerfen der vom Betreiber des Marktes mit dieser Aufgabe betraut wurde, somit ggf. auch Kassierer.

Grundsätzlich ja!

Sie braucht dir gegenüber keine Begründung anzugeben.

Ob sie es im Innenverhältnis des Unternehmens darf, steht auf einem anderen Blatt, hat aber erst einmal keinen Einfluss auf den Rauswurf an sich. Du musst dem in jedem Fall Folge leisten.


chengloke  28.11.2021, 02:07

Wenn sie aus Rache oder hass handelt dann ist es eine Diskriminierung und somit eine Straftat.

0
Interesierter  28.11.2021, 02:12
@chengloke

Wie gesagt, sie muss es nicht begründen.

Was dann der Kunde denkt ist unerheblich.

0
Von Experte tinalisatina bestätigt
  1. Bei der Fragestellung stand nichts von einem tätlichen Angriff. Dieser wäre auch durch das Hausrecht nicht gedeckt.
  2. Ein öffentliches Geschäft ist noch immer ein privates Unternehmen. Und wer dort jemanden rausschmeißen darf, wird dort intern geregelt. Nach außen hin ist JEDER Mitarbeiter ein Vertreter dieses Geschäfts und hat somit das Recht, das Hausrecht wahrzunehmen.
  3. Die Polizei wird das Hausrecht durchsetzen.
  4. Du kannst Dich bei der Geschäftsführung beschweren und auch an die Öffentlichkeit gehen.
  5. Kannst Du glaubhaft machen, dass Du diskriminiert wurdes, hat die Kassiererin und eventuell auch die Firma ein Problem.

Ansonsten: Für die Wahrnehmung des Hausrechts bedarf es keinerlei Begründung.

Ist Hausverbot rechtens?

Das Hausrecht und das damit verbundene Hausverbot kann der Eigentümer bzw. der Mieter/Pächter grundsätzlich beliebig aussprechen und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden. Das Hausverbot darf also ohne Grund erteilt werden!19.10.2021

Sie hat mit die Verantwortung zu tragen und darf bei Fehlverhalten Dich rausschmeißen und auch die Polizei rufen bei Diebstahl .

Ja, das darf sie, sie hat das Hausrecht, bzw. vertritt den Hausrechtsinhaber gemäß ihrem Arbeitsvertrag.