Ist Diebstahl ein Verbrechen?
Hey und zwar ist die Definition von Verbrechen nach Paragraph 12 StGB folgende: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Diebstahl wird nach Paragraph 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Ist Diebstahl also ein Verbrechen? Mir erschließt sich die Antwort trotz Definitionen nicht.
Danke schon einmal, für die Hilfe.
5 Antworten
Du fragst nach dem Begriffsunterschied zwischen Vergehens- und Verbrechenstatbeständen.
Du musst, wenn du schon den § 12 Abs.1 liest, auch noch den Abs. 2 lesen. Und der Abs. 3 erklärt deine Frage dann vollständig.
Wenn du fragst warum es diesen Unterschied gibt?
Nein, das ist ein Vergehen.
Wenn es ein Verbrechen ist lautet es:
"Wird nicht unter einem Jahr bestraft"
z. B. Geldfälschung:
die im Mindestmaß.
Genau darum gehts, nicht bis zu sondern mindestens.
Diebstahl hat als Strafandrohung Geldstrafe oder... wasauchimmer. Also ist es kein verbrechen, da man nicht mindestens ein Jahr in den Bau muss.
die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Das hast du nicht richtig eingeordnet. Das Mindestmaß bei Diebstahl ist Geldstrafe.
Nein, nur ein Vergehen.