Neue Vermieter Eigenbedarf?

7 Antworten

Der Eigentümer, der mit Euch den Mietvertrag gemacht hat, war also der ursprüngliche Eigentümer, der dann das Haus verkauft hat (1. Verkauf).

Nun wird es wieder verkauft und der nächste Käufer hat Eigenbedarf. Dafür kann man nun nicht mehr Euren ursprünglichen Vermieter verantwortlich machen. Den jetzigen Eigentümer wird das auch nicht interessieren und die neuen wollen einfach nur selbst in das Haus.

Sobald das Eigentum im Grundbuch auf die neuen Käufer umgeschrieben ist (nicht vorher), können sie eine Eigenbedarfskündigung zustellen. Unmittelbar danach könntet Ihr rechtlich dagegen vor gehen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten ziemlich gering und die Kündigungsfrist beträgt nur 3 Monate.

Letztendlich bleibt Euch nichts anderes übrig, um ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu prüfen, wie es speziell in Eurer Situation um die Erfolgsaussichten bestellt ist.

Ja, ist es. Ist zwar seltsam, weil der Verkäufer eigentlich mehr Geld unvermietet bekommen könnte, aber ist rechtens. Ich vermute mal, der Verkauf war nicht geplant oder der Verkäufer doof.

Ab Eintragung im Grundbuch kann man euch eine Eigenbedarfskündigung zustellen gegen die ihr ggf. auch vorgehen könnt. Aber es gibt da nicht viel was ihr einwenden könnt. Wenn der Eigentümer da seine Kinder in der Wohnung haben will - dann werden da seine Kinder einziehen.

Und und nun natürlich kündigen wegen Eigenbedarf. Ist das rechtens ?

Ja, ist es, solange es sich tatsächlich um Eigenbedarf handelt.

Eigenbedarf mit der Familie ja das darf man leider, aber man kann dich nich sofort rauswerfen, die 3 Monate Frist müssen sie auch einhalten.

Da habt Ihr ordentlich Pech gehabt. Ja, der neue Vermieter kann Eigenbedarf anmelden und selbst oder seine Kinder in seinem Eigentum wohnen lassen. Ihr müßt raus.