Vermieter reagiert nicht auf Frist gelegte Reparatur, was mache ich jetzt?
Ich warte schon seit mehr als 1 monat sogar noch mehr auf eine Reparatur vom Spülbecken. Ich habe nun eine Frist gesetzt die gestern abgelaufen ist. und immer noch keine Antwort erhalten. Was nun? Was darf ich jetzt fordern?
Was ist denn kaputt am Spülbecken?
Kann es sich evtl. um eine Kleinreparatur handeln?
Ja. Das Syphon / Abflussrohr ist gebrochen. Also, wasser auf, Wasser kommt unten wieder raus
7 Antworten
Du kannst bei einem Mangel die Miete mindern. Das ändert aber akut nichts an deinem kaputten Abflussrohr.
Ergo, kündige deinem Vermieter die sog. "Ersatzvornahme" beweisbar an. Ersatzvornahme heißt, du beauftragst den Handwerker und bezahlst ihn auch, die Rechnung hältst du von der nächsten Miete ein und schickst dem Vermieter eine Kopie.
Gegenfrage: Was steht wörtlich in deinem Mietvertrag zu den sog. Kleinreparaturen?
Danke für die nähere Auskunft.
Die regelmäßige Reinigung des Siphons kann durchaus von einem Mieter erwartet werden. Damit wird das Teil dann auch recht schnell Gegenstand einer Kleinreparatur. Schau mal dazu in Deinen Mietvertrag.
Falls der Vermieter nicht reagiert, kündige ihm an, dass Du nun selbst einen Handwerker beauftragst, der den Siphon repariert. Die Teile bekommt man in der Regel für wenig Geld im Baumarkt und wer etwas geschickt ist, bringt das auch schnell wieder hin und zwar so, dass es dicht ist. Insofern bist Du nicht zwingend auf einen Fach-Installateur angewiesen, sondern nur auf jemand, der ein wenig Erfahrung damit hat und das ist das für ein paar Euro repariert.
Keinesfalls sind Mieter verpflichtet, hier selbst Hand anzulegen. Bei unsachgemäßem Handeln könnte großer Schaden entstehen den der Mieter zu ersetzen hätte. Ich rate deshalb dringend davon ab. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Und das auf seine Kosten.
Wenn denn der Vermieter zuständig ist, darfst Du selber reparieren lassen und den Betrag mit der Miete verrechnen.
Es sei denn, der Mangel beeinträchtigt den Mietgegenstand gar nicht.
Ich lese gerade, gar keine ordnungsgemäße Mangelanzeige wurde dem Vermieter vorgelegt.
Wurde diese Ausnahme wirklich von Dir im Mietvertrag so vereinbart?
Wozu mindern? Dadurch wird doch nichts repariert. Und bei Hartz kassiert die Minderung auch noch das Center.
Mindern, weil ein Schaden vorliegt und die Wohnung nicht zu 100 % nutzbar ist.
Geben Vermieter und ihre Lieblinge natürlich nicht gerne zu, aber die machen ja glücklicherweise auch nicht die Gesetze.
Im Mietrecht gelten keine Gesetze, da gilt das Recht.
Der Mieter darf Handwerker bestellen und die Rep.-Summe mit der Miete verrechnen.
Wozu also mindern, zumal ja die Handwerkerangaben dem Mieter vorliegen.
Wozu also mindern
Um Geld zu erhalten, welches einem zusteht.
Zur Beseitigung des Schadens ist der Vermieter verpflichtet.
Das Geld für den Zeitraum, in welchem die Wohnung nicht zu 100 % nutzbar war.
Dann man viel Glück, hat bei unseren Gerichten keiner, weil jeder Mieter im Eilfall am gleichen Tag und sofort reparieren lassen kann.
Du lebst offenbar nicht in Deutschland.
Zur Reparatur ist nicht der Mieter, sondern Vermieter verpflichtet.
Und, wenn der wie hier nicht kann, darf der Mieter übernehmen. Ich spreche die Urteile nicht.
Korrekt - und der Mieter darf bei Nichtreparatur auch mindern.
Nicht so ganz, wenn er vergisst zu bestellen, darf er nicht mindern.
Was soll denn bestellt werden? Ein neues Spülbecken? Das ist nicht die Aufgabe des Mieters.
Doch, wenn es sein muss; wobei son Ding meist ja nicht kaputt geht, wie auch?
Lenke doch nicht ständig vom Thema ab. Es ging nicht darum, wie Spülen kaputtgehen, sondern was man in solch einem Falle tun kann.
Der Fall ist klar: Die Miete so lange mindern, bis der Schaden behoben ist.
Schaue mal bei den anderen, der Mieter selbst hat einen Schaden angerichtet.
Nur Du willst hier nicht lernfähig sein.
Schaue mal bei den anderen
Bei den anderen was? Den anderen Mietern? Die kenne ich nicht.
Aus deinem verhüllenden Sprachgebrauch wird hier keiner schlau, genauso wenig hilfreich ist deine durchgehende Hochmut inklusive der Leugnung primärer Mieterrechte.
der Mieter selbst hat einen Schaden angerichtet.
Woher willst du das wissen?
Keine Mieter, die anderen Antworten bestätigen meine These.
Steht in seiner Frage, wie sonst kann ein Plasteteil im Wert von 3,50 EUR brechen?
Ich lasse es lieber sein, du hast keine Ahnung vom Sachverhalt.
idr die Miete kürzen.
das sollte aber, wenn man keine Kündigung riskieren will mit einem Anwalt abgestimmt werden
Wegen solcher Bagatelle beginnt man keinen Rechtsstreit. Man handelt wie in meiner Antwort und Kommentar dargelegt.
Wegen einer zulässigen Mietminderung kann der Vermieter einem nicht die Wohnung kündigen.
Der Tipp mit dem Anwalt dient wohl eher dazu, die Portmonees der Anwälte zu füllen.
Nein, der Tipp dient dazu sicherzustellen das die mietminderung wirklich dem Grunde und der Höhe nach zulässig ist
Keinesfalls liegt hier eine vom Mieter zu bezahlende Kleinreparatur im Sine des Gesetzes vor. Deshalb ist der Vermieter gehalten, die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache auf seine Kosten wieder herzustellen.
Dem Vermieter sollte nicht nur eine Frist gesetzt, sondern auch angezeigt werden, dass bei Verzug der Mieter selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat von der lfd. Miete in Abzug bringen wird.
Es wurden Termine gemacht und keiner ist erschien. Dann wurden Termine abgesagt. Dann wurde gesagt jemand kommt definitiv aber niemand erscheint. So geht das seit 2 monaten