Renovierung bei bevorstehendem Auszug eines Mietverhältnisses, bei schon vorhandenem Wasserschaden, der nicht durch Vermieter beseitigt wurde?
Also im Jahre 2019 ist ein erheblicher Wasserschaden in meiner Wohnung entstanden, von mir unverschuldet, Verwaltung/Vermieter hat nach zwei Wochen nichts geregelt, nachdem ich den ersten Schimmel gesehen habe, hatte ich einen Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet, dann entsprechend 100% Mietminderung, Ersatzwohnung usw. erhalten, Renovierungsarbeiten haben bis Ende Oktober gedauert und ich konnte im November wieder rein, soweit so gut.
Dann habe ich aber im Mai diesen Jahres einen sehr großen Fleck, erstreckt sich fast über gesamte Decke, in dem Umfang wo der vorherige Wasserschaden war, leicht gelb an meiner Decke entdeckt, nicht leicht sichtbar, aber bei richtigem Licht schon, genauso wie vorher mit vielen Fotos dokumentiert usw., kein akuter Schaden vorhanden, sieht nur unschön aus, keine Behebung durch Vermieter stattgefunden.
Daraufhin im Oktober ein neuer Wasserschaden an selber Stelle entstanden, nach Gewitter und von mir unverschuldet, dieses Mal aber nur gelbe Flecken, sonst kein Schaden, wie auch vorher alles dokumentiert und schriftlich der Verwaltung mitgeteilt, Hausmeisterin hat dies auch wieder begutachtet usw., auch hier noch keine Behebung durch Vermieter.
Ein weiterer Punkt ist, bei der Renovierung durch die Fachfirma mit Trocknungsgeräten usw., im Jahr 2019, wurden die Steckdosen so mangelhaft renoviert das ich teilweise einen Finger zwischen Steckdose und Wand stecken kann, teilweise um die Steckdosen einfach miserabel gearbeitet wurde, die Abnahme ist durch die Verwaltung erfolgt, habe ich schriftlich und alles ist dokumentiert.
Jetzt zur Frage, ich habe nun meine Wohnung gekündigt, muss ich überhaupt das Zimmer streichen, muss der Vermieter nicht erstmal den Schaden fachgerecht beseitigen und ich brauche dann eigentlich gar nicht streichen? Wenn der Vermieter auf die Idee kommt zu meinen, ich müsste ja sowieso streichen durch den Auszug, kann der dies dann unterlassen oder wie verhält sich dies? Weil die Steckdosen usw. werde ich bestimmt nicht reparieren, ich muss halt theoretisch Bohrlöcher verspachteln und streichen.
Vielen Dank für eure Zeit und Antworten.
2 Antworten
Wenn der was will, würde ich Erfüllung Zug um Zug denken. Jetzt sofort muss erst mal gar nichts.
Natürlich kann das zu Stress geraten, aber wenn der Vermieter eh nichts bei dem Schaden getan hat, läuft das sowieso auf Anwalt hinaus, wenn die doof tun. Da würde ich dann auch nicht rumdoofen lassen. Du hast ja die volle Miete bezahlt, obwohl die Mietsache nicht in vertragsgemäßem Zustand war und die Summe, um die deswegen gemindert hätte werden dürfen könnte leicht die Renovierung aufheben. Kommt halt auf die Dauer und das Ausmaß an.
Hoffentlich hast du diesen Wasserschaden NACHWEISLICH damals zeitnah dem Vermieter gemeldet, sonst bleibst du darauf trotzdem hängen. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hast du eine Nebenpflicht aus deinem Mietvertrag missachtet.
Wie gesagt, es ist alles dokumentiert mit ausreichend Fotos, Schriftverkehr zwsichen Verwaltung und mir ebenfalls, für jeden Fall separat und am selben Tag der Entstehung.