Renovierung bei bevorstehendem Auszug eines Mietverhältnisses, bei schon vorhandenem Wasserschaden, der nicht durch Vermieter beseitigt wurde?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der was will, würde ich Erfüllung Zug um Zug denken. Jetzt sofort muss erst mal gar nichts.

Natürlich kann das zu Stress geraten, aber wenn der Vermieter eh nichts bei dem Schaden getan hat, läuft das sowieso auf Anwalt hinaus, wenn die doof tun. Da würde ich dann auch nicht rumdoofen lassen. Du hast ja die volle Miete bezahlt, obwohl die Mietsache nicht in vertragsgemäßem Zustand war und die Summe, um die deswegen gemindert hätte werden dürfen könnte leicht die Renovierung aufheben. Kommt halt auf die Dauer und das Ausmaß an.

Hoffentlich hast du diesen Wasserschaden NACHWEISLICH damals zeitnah dem Vermieter gemeldet, sonst bleibst du darauf trotzdem hängen. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hast du eine Nebenpflicht aus deinem Mietvertrag missachtet.


jotzger 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 14:54

Wie gesagt, es ist alles dokumentiert mit ausreichend Fotos, Schriftverkehr zwsichen Verwaltung und mir ebenfalls, für jeden Fall separat und am selben Tag der Entstehung.

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DerHans  29.11.2021, 16:03
@jotzger

Dann kannst du seiner Einrede ja gelassen entgegen sehen.

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