Lasergravurarbeiten verkaufen --> Vorschriften?
Guten Abend,
ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden bei dem ich zum einen selbstgebaute kleine Tische für Veranstaltungen vermiete und zusätzlich möchte ich mit einem Laser kleine personalisierbare Erzeugnisse aus MDF Platten herstellen und verkaufen.
Ich habe eine Werkstatt, in der ich den Laser stehen hab und kenne mich generell mit Kleingewerbe und Kleinstunternehmerregelung aus. Jetzt die Frage:
Muss ich irgendwelche Sicherheitsvorschriften einhalten, die auch überprüft werden?
Hintergrund ist der, natürlich möchte ich meine Hütte nicht abfackeln und achte penibelst auf Brandschutz bzw. lasse den Laser nur laufen wenn ich im selben Raum bin, trotzdem ist Brandschutz, Arbeitssicherheit usw. ja ein riesen Thema in Deutschland. Auf was muss ich da achten? Und muss z.B. auch bei mir der Elektriker dann einmal im Jahr eine Geräteprüfung vornehmen usw.?
Vielen Dank schon mal!
Beste Grüße
Flo
2 Antworten
Du kennst dich ja wirklich total gut aus... Dann versuch doch mal ein Kleingewerbe anzumelden, dass wird dein Wissensdefizit direkt offen legen.
Fakt ist, Du kannst ein Gewerbe errichten oder es lassen, dazwischen gibt es nichts. Alles was es gibt, ist die Kleinunternehmerregelung Paragraph 19 UStG und ein paar steuerliche Sonderregelungen solange die Fakten es zulassen.
Du musst selbstverständlich alle vorgeschriebenen technischen Prüfungen an deinen Geräten regelmäßig durchführen lassen. Ob es die für deinen Laser gibt, weiß hier niemand. Mir fällt nur ein, dass ich meine Kfz Hebebühne regelmäßig vom TÜV abnehmen lassen müsste wenn ich sie gewerblich nutzen würde und dass ich meine Fahrzeuge und Druckbehälter (Argon, CO2 und Pressluft für Taucher) auch als Privatperson regelmäßig TÜV vorführen muss und sie nicht grundlos transportieren darf. Außerdem, das ich zum Kauf und Lagerung von Airbags und Sicherheitsgurten meinen Sprengstoffschein vorlegen muss.
In jedem Fall solltest Du deine Gebäude gegen Feuer versichern und die Auflagen der Versicherung einhalten. Auch eine betriebliche Haftpflichtversicherung ist unerlässlich.
Nein ich meine Kfz Sicherheitsgurte, deren Gurtsttaffer sind mit kleinen Sprengsätzen ausgerüstet, die bei einem Unfall blitzschnell ausgelöst werden und die Gurte so weit straffen, dass man nicht nach vorne schleudert und man fest im Sitz bleibt.
Um sie einzukaufen benötigt man einen Sprengstoffschein
Ich weiß, dass ich ein Gewerbe anmelden muss, da ich das ganze ja mit einer Gewinnabsicht verfolge.
Das ist soweit auch nicht schlimm und natürlich werde ich auch auf Hürden dabei treffen.
Die Frage ist eben genau die, welche technischen Prüfungen ich damit über mich ergehen lassen muss. Ich möchte das als Kunst verkaufen und auch keine Massenproduktion starten oder ein riesiges Unternehmen aufbauen, sondern einfach ein paar müde Mark mit meinem Hobby dazuverdienen. Wenn ich da aber wegen Prüfungen und Vorschriften mit 10.000€ minus im Jahr raus gehe kann ichs mir gleich sparen.
Und gerade weil ich niemand anderen Beschäftige und deswegen auch niemand anderen gefährde, stelle ich mir diese Frage.
Du weißt doch selbst, welche Geräte in deiner Werkstatt stehen und welche technischen Vorschriften dafür bestehen. Eine Bohrmaschine, Schraubstock oder Kreissäge muss niemand abnehmen lassen solange man allein daran arbeitet. Bei meiner Hebebühne kommt es auf die gewerbliche Nutzung an und meine Druckbehälter bekomme ich weder mit noch ohne gewerblicher Nutzung befüllt wenn der TÜV abgelaufen ist. Airbags und Sicherheitsgurte dürfen nur an Inhaber des entsprechenden Sachkundenachweis verkauft werden, auch egal ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken
Ok, jetzt hab ichs denke ich verstanden, vielen Dank!
Spätestens bei einem Schaden werden die Einhaltung der gültigen Normen und Vorschriften zu einen durchaus erheblichen Problem.
So werden solchen Tätigkeiten durchaus beim Vermieter oder dem Sachversicherer des Eigentums anzumelden sein!
Betreibervorschriften sind natürlich alle einzuhalten. Somit dürfen auch nur Anlagen eingesetzt werden die den gültigen Vorschriften vollumfänglich entsprechen. Wo kein Kläger da kein Richter. Spätestens wenn jemand einem zur Hand geht, treffen einen aber wieder die Betreiberpflichten.
Also was den Raum angeht, den bekomme ich kostenlos zur Verfügung gestellt, da er auf dem Hof meiner Freundin ist. Es handelt sich dabei um kein Wohnhaus, sondern ein extra Gebäude.
Der Laser hat eine extra Abschaltvorrichtung die bei der kleinsten Flamme reagiert. Und er wird so aufgestellt, dass sogar wenn er brennen sollte, nicht drum herum oder drüber Feuer fangen kann. Außerdem bleib ich immer im selben Raum.
Die arbeiten erledige ich alleine und ich schirme es so ab, dass keiner einen freien Blick auf den Laser haben kann, also niemand Gefahr läuft sich die Augen zu verletzen.
Wird von mir eine Weiterbildung in der Richtung gefordert? Ich habe bereits eine abgeschlossene Schlosserlehre und dort auch mit sämtlichen Schweißapparaten und Plasmaschneidern gearbeitet. Und demzufolge auch die nötigen Kenntnisse mit Schutzbrillen, Abschirmung, Vermeidung von Reflektionen usw. .
Wieso Sicherheitsgurte? Was ist daran so beonders? Oder meinst du Spanngurte zur Ladungssicherung?