Im Mehrfamilienhaus (Abrechnung über 24 Mietwohnungen) hatten wir bisher keine Kosten der BK-Kabelanlage in der Betriebskostenabrechnung. Das war bisher über den Kabelnetzbetreiber Telecolumbus (neu PYUR) als eigener Vertragskunde möglich, der der es eben braucht! Im Oktober 2021 bekam jeder Mieter vom Vermieter Deutsche Wohnen M. GmbH ein Schreiben über den Wechsel des Kabelnetzbetreibers PYUR zu SYNVIA (über Glasfaser!) ab dem 30. Nov. 2021, wobei jeder Interessent einen eigenen Vertrag dort abschließen muss! Im letzen Sommer waren Schachtarbeiten in der Umgebung zu bemerken und jetzt wurde bei uns im Keller etwas versteckt ein größerer Technikschrank entdeckt, welcher auch die Umsetztechnik ins Hauskoaxialkabelnetz beinnhaltet. Diese Technik wurde einfach zur notwendigen Stromversorgung auf das Hauslichstromnetz ohne Zwischenzähler aufgeschaltet. Nun muss damit jeder Mieter, ob Nutzer oder Nichtnutzer (!) pauschal über die m² auch diese neuen Stromkosten mittragen. Bisher waren ja nur die alleinigen Koaxialleitungen (vielleicht auch ohne Zwischenverstärker im Keller) und damit auch ohne Zusatzkosten der Nichtnutzer installiert. Das wird ja neu weiter als Verteilung ab da zu den einzelnen Wohnungen weitergenutzt.

Verstößt der Vermieter hier gegen ein Recht? Normalerweise hat die jeweiligen Stromkosten doch der neue Kabelnetzbetreiber alleinig zu zahlen und somit an seine Vertragskunden umzulegen?

Ich selber habe vor über 25 Jahren als Techniker das damalige Telefon-OPAL-Netz im Auftrag der Dt. Telekom AG in vielen Hauseingängen installiert und in Betrieb genommen. Diese Technik wurde damals immer hinter einen extra Stromunterzähler gesetzt, so dass diese zusätzlichen Stromkosten die Dt. Telekom zu zahlen hatte und eben nicht die (alle) Hausbewohner!