Jobcenter bedarfsgemeinschaft?
Hallo
ich ziehe demnächst aus in eine eigene Wohnung bin 18 was würde passieren wenn ein Freund von mir einzieht und sich bei mir melden würde würde er dann in meiner bedarfsgemeinschaft rein rutschen?
3 Antworten
Das hängt von vielerlei Faktoren ab. Bezieht er auch Hartz-IV? Verfügt er über ein Einkommen? Werdet ihr beide im Mietvertrag stehen?
Ja er macht grade seine Ausbildung und ich mein sachkundeschein 34a
Ein Freund oder der Freund? Hast du eine Beziehung zu ihm, bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Fall habt ihr aber auch Anspruch auf ein Probejahr. Dann zählt er zu deiner Haushaltsgemeinschaft ab Ablauf des Probejahres und erst dann bildet ihr die Bedarfsgemeinschaft. Ist es aber ein Kumpel, und ihr macht eine WG, zählt er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft und wird in der Haushaltsgemeinschaft mitgezählt.
Bei der Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen von ihm auch angerechnet, bei der Haushaltsgemeinschaft nicht. Bei letzterem wird jedoch die Miete anteilig berücksichtigt.
Musst du so oder so dem Jobcenter melden.
Wenn es nur ein Freund ist und nicht Dein Freund, würdet Ihr eine Wohngemeinschaft bilden und müßtet beide 50% der Miete zahlen, solange vertraglich nichts anderes geregelt ist.