Gestohlenes Fahrrad gekauft ohne Verkäuferdaten?

2 Antworten

An gestohlenen Dingen kann man kein Eigentum erwerben. Und folglich kannst Du das auch nicht ohne Rechtsmängel verkaufen. Du hast dem Erwerber also das Geld zurück zu erstatten.
Dein Geld kannst Du bei Deinem Verkäufer einfordern. Kennst Du den nicht mehr - Dein Problem

Strafrechtlich folgt jetzt ein Verfahren wegen Diebstahls oder Hehlerei. Nimmt sich nicht so wirklich was.

Hier wäre es ausnahmsweise sehr schlau seine Unschuld zu beweisen. Also versuche Dich zu erinnern, wer Dir das Teil verkauft hat.

Niemand kann helfen, so lange du nicht irgendwelche Beweise herbei schaffst. Da du die einzigen Beweise (Chatverlauf usw.) vernichtet hast, sieht es äußerst schlecht aus. Selbst wenn du den Typen ausfindig machen solltest, der dir das Rad verkauft hat, müsstest du Beweise dafür benennen können oder einen Verdacht glaubhaft machen, dass es so gewesen ist, wie du sagst.