Lehrer verweigert Hilfsmittel in Klausur, was tun?

Als Randnotiz: Ich befinde mich im 3. Semester der gymnasialen Oberstufe. In meiner Schule gilt, dass das Benutzen von bestimmten Hilfsmitteln, dazu gehören Taschenrechner, Tafelwerke etc., in naturwissenschaftlichen Fächern in der Regel erlaubt ist.

Vor kurzem habe ich eine Chemieklausur geschrieben, da ich aber nicht der beste in dem Fach bin, habe ich mein Tafelwerk mit zur Klausur genommen, da alle klausurrelevanten Formeln vorhanden sind. Nachdem mein Chemielehrer jedoch gesehen hat, dass ich ein Tafelwerk benutze, hat er mir das Benutzen des Tafelwerks verboten. Argumentiert habe er das Verbot mit der Aussage "deine Mitschüler haben fast alle kein Tafelwerk dabei, zudem müsstest du eigentlich alle Formeln auswendig können müssen und darfst deshalb dein Tafelwerk für die Klausur nicht benutzen".

Nach Rücksprache mit einem anderen Chemielehrer, welcher jahrelang an meiner Schule unterrichtet, dürfe mir das Tafelwerk als Hilfsmittel während der Chemieklausur nicht verweigert werden und rät mir, beschwerde beim Schulleiter einzureichen.

Da ich die Formeln nicht auswendig konnte und mir das Hilfsmittel verweigert wurde, wird sich dies dementsprechend negativ auf meine Klausurnote auswirken.

Bis auf die Beschwerde beim Schulleiter, welche Möglichkeiten habe ich noch dagegen vorzugehen?

Beste Grüße und danke für jeden Rat!

Schule, Recht, Abitur, Klausur, Schulrecht, Ausbildung und Studium
Käufer behauptet Festplatte ist defekt, was tun?

Mich hat seit langem mal wieder ein schwarzes Schaf in ebay-kleinanzeigen erwischt D: Und zwar geht es um folgendes:

Ich hab 2 Festplatten zu verkauf gestellt und jemand hat gekauft und Überwiesen. Ich habe ein Schachtel genommen, die Festplatten in Antistatische Folien gesteckt und in beide solche Anti Feuchtigkeitskissen rein (wie man es üblich kennt wenn man neue Platten kauft). Die Festplatten dann in den Schachtel rein gestellt (nach unten, rechts, links, vorne hinten war für die Platten kein platz mehr sich zu bewegen, nur nach oben) oben drauf hab ich dann Luftpolster gepackt und Schachtel zu und NICHTS hat sich darin bewegt. Nur noch Versandlabel drauf (DHL Versichert bis 500€) und neben dem Label deutlich und sichtbar "VORSICHT! ZERBRECHLICH" geschrieben...

Ich hab das Paket bisschen verfolgt so via Sendungsverfolgung und gesehen das der Typ das abgeholt hat und dann schrieb er mir irgendwann das er das Paket geholt hat und es spartanisch verpackt war seiner Meinung nach und er hoffe das die funktionieren er wird es nachher überprüfen. Ab da wurde mir schon mulmig im Bauch ich wusste der will 100% zigeunern.

Jetzt macht er auf verärgert und beide Platten wären defekt, der WD Red würde klackern und der WD Green würde erst nicht mal an gehen... Paket war aber nicht beschädigt.......

Wenn die Platten nicht defekt sind und er tatsächlich zigeunern will und ich ihm sage er soll die platten zurück schicken dann wird er die Platten kaputt machen irgendwie so das er als safe da steht aber er hat ja nun mal geschrieben welche platte was für Fehler hat und wenn ich die platten bei mir habe und die weisen einen anderen defekt auf dann kann ich den Typ doch wegen Betrug anzeigen oder? Oder kann man so leicht die Fehlerangaben die der sagt verursachen Lesekopffehler bei der einen und das andere komplett tot?

Oder kann ich sagen der soll das dem DHL melden und klären weil bis 500€ Versichert. Und der typ hat die mir bis 100€ runter gehandelt von 120.

Wie kann ich nachweisen das ich Ordnungsgemäß verpackt hab? Oder generell wie soll ich vor gehen?

Danke im Voraus

Versand, Betrug, Recht, Rechte, Kleinanzeigen
Aufbauseminar versäumt weil Fahrschulen nichts anbieten?

Hallo User,

ich wurde vom Landratsamt zu einem Aufbauseminar angeordnet da ich zu schnell gefahren bin.

Ich habe mich zu einem Aufbauseminar angemeldet mit der Frist bis zum 16.10.2021. Den Brief mit den Terminen habe ich leider zu spät aus dem Briefkasten entnommen wobei schon die 1. Sitzung abgelaufen ist, dazu war ich auch noch durch eine Montage durch meine Arbeit verhindert. Aus diesem Grund habe ich beim zuständigem Amt angerufen und meine Frist wurde bis zum 16.11.2021 verlängert. Dann habe ich bei vielen Fahrschulen angerufen und nach einem Aufbauseminar angefragt doch alle Fahrschulen die ich angerufen habe konnten mir leider in dem zeitraum kein ASF Seminar mehr anbieten aufgrund der aktuellen Gesundheitslage. Jetzt habe ich zwar eine Fahrschule gefunden doch diese bietet das nächste Seminar erst am 25.11.2021 an und ist somit 9 Tage aus meiner Frist und somit müsste ich meinen Führerschein abgeben bis ich dieses Seminar abgeschlossen habe.

Nun ist meine Frage folgende: Gibt es irgendeine Möglichkeit dem Amt klar zu machen das ich nichts anderes hätte tun können, da alle Fahrschulen die ich angefragt habe kein Aufbauseminar mehr innerhalb meiner Frist hätten anbieten können.

Ich musste den Führerschein wegen diesem verstoß schon 1 Monat abgeben. Bin aber zurzeit sehr auf diesen Angewiesen da ich täglich 20km zur Arbeit und alle 2 Wochen knapp 35km bis zur Berufsschule fahren muss.

Kann mir von euch irgendwie weiterhelfen oder gibt es leider keine andere Möglichkeit da was zu tun? Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Auto, Recht, Führerschein, Aufbauseminar, Fahrschule, Führerscheinentzug, landratsamt, Auto und Motorrad
Wer kommt für die Kosten eines älteren Wasserschadens auf?

Wir wollten unsere Mietwohnung renovieren; dabei wurde festgestellt, dass an der Decke eine Fläche von etwa 2qm von einem Wasserschaden betroffen war. An diesen Stellen löst sich der Putz unter der Tapete, sodass die gesamte Tapete der Decke entfernt und die Decke neu verputzt werden muss. Vermieter und Hausverwaltung informierten uns nach unserer Meldung darüber über einen Wasserschaden, welcher vor einigen Jahren (Vermieterin sagt über drei Jahre) mal von den Nachbarn der oberen Wohnung gemeldet wurde. Uns war bis dato nicht aufgefallen, dass die Tapete runter hängt und der Putz darunter bröselt (als Leie sieht man es nicht; erst nachdem wir von einem Maler darauf aufmerksam gemacht worden sind und er leicht mit einem hölzernen Gegenstand gegen die Tapete drückte und sich diese nach oben beugte, konnte man den Schaden erkennen). Unser Maler sagte, dass mit der Zeit der Putz irgendwann die Tapete durchbricht und die Decke dann mit runter kommt. Deshalb würde ein erneuter Anstrich sich nicht lohnen, da die Decke erst neu verputzt werden müsse. 

Unsere Vermieterin will sich darum nicht kümmern bzw. sucht immer Ausflüchte um sich nicht kümmern zu müssen. 

Welche Ansprüche können wir ggf. stellen bzw. wie müssen wir weiter vorgehen? Wir möchten alles freundlich und friedlich lösen; wir haben von unserer Vermieterin das ok für eine eigenfinanzierte Renovierung der Wohnung erhalten, jedoch möchten wir nicht für die Mehrkosten aufkommen, die durch einen Schaden entstehen, welchen wir nicht verursacht haben, und der eigentlich unter die Kategorie Versicherungsschaden fällt.

Recht, Kosten
Widerruf bei Datingportal reifefrauen.com aber trotzdem Feld bezahlen?

Hallo,

ich habe bei dem Datingportal reifefrauen.com ein Abo über 6 Monate für je 39,90 € pro Monat abgeschlossen und für den ersten Monat direkt bezahlt.

Schon nach den ersten 2 Tagen kam mir dieses Portal komisch vor. Man wird zwar von Frauen regelrecht überschwemmt mit Küssen und Nachrichten, aber sobald man einer zurückschreibt kommt dann nichts mehr. Zudem wirken die Nachrichten doch alle sehr vorgefertigt und ähneln sich alle sehr. Hier wirklich jemanden kennenzulernen scheint nahezu ausgeschlossen. Nach etwas Recherche im Netz mußte ich feststellen, daß es wohl fast allen Männern auf dieser Seite so ging. Es scheint eine reine Fakeseite zu sein, die Animateurinnen beschäftigen, die Männer gezielt anschreiben, aber es scheint da wohl keine realen Frauen zu geben. Zudem wären genau die selben Profile mit den selben Bildern und Texten auch auf anderen Portalen, die dem selben Betreiber gehören. Scheint also wenn man es genau nimmt sogar Betrug zu sein, auf jeden Fall unseriös. Klar, ich hätte mich auch schon vorher gründlicher informieren können, allerdings habe ich vorher nur kurz geguckt und einen Test dieser Plattform gefunden, wo diese sogar positiv bewertet wurde.

Jedenfalls habe ich nach 2 Tagen dann per Mail meinen Vertrag widerrufen mit der Bitte, mir alle entstandenen Kosten zurückzuerstatten. Ich hatte erst Befürchtungen, daß keine Antwort kommen wird und rechnete schon damit, daß ich wohl nochmals schriftlich per Einschreiben kündigen muß, allerdings kam dann doch sehr schnell die Bestätigung des Widerrufs, allerdings mit folgendem Zusatz: Mir wurden direkt nach Abschluss sämtliche Premiumleistungen zur Verfügung gestellt und deswegen wären der Firma bereits Kosten entstanden, die sie mir mir 39,90 € berechnen. Dieser Wertersatz wäre rechtmäßig und wäre in einem Urteil durch den Bundesgerichtshof in Hamburg bestätigt worden.

Kann dies denn sein? Also das wichtigste für mich ist natürlich erstmal, daß ich keine 6 Monate mehr an diese Abzocker gebunden bin, das erleichtert mich schon mal, trotzdem sehe ich nicht ein für eine 2 tägige Nutzung einen kompletten Monatsbeitrag zu bezahlen. Widerruf heißt für mich es ist so, als wäre der Vertrag niemals abgeschlossen worden. Zumal es sich hier ja auch anscheind um eine unseriöse reine Abzockerfirma handelt, deswegen sehe ich das absolut nicht ein dafür zu bezahlen.

Der Betrag wurde von mir leider per Direktüberweisung bezahlt, somit wird es wohl leider schwierig den Betrag zurückzubuchen. Ansonsten würde ich es riskieren das Geld zurückzuholen, selbst wenn sie mehrmals mit Inkasso drohen kann ich mir kaum vorstellen, daß sie das wirklich einklagen würden. Wegen 40 € zum Anwalt zu gehen wird sich wohl auch kaum lohnen, zumal ich nicht rechtsschutzversichert bin.

Die Firma hat ihren Sitz übrigens in den Niederlanden. Keine Ahnung ob es das einfacher oder schwieriger macht. Hat vielleicht jemand eine Idee wie ich das Geld doch noch zurückbekommen könnte?

Betrug, Recht, Datingportal
Darf der Schornsteinfeger einfach in meine Gartenhütte und meine Wohnung gehen?

Wir haben im Garten einen Geräteschuppen und ein verkleidetes Carport. Jedesmal wenn der Schornsteinfeger zum kehren usw kommt, möchte er unbedingt in das Carport und unsere Wohnung. Ich spreche von uns, damit bin ich, mein Freund und unser Sohn gemeint. Mit dem Kaminkehrer bin ich nicht verwandt und er hat auch nichts mit unserer Wohnung und dem Haus zu tun.

Zwecks Carport sage ich immer nein, denn ich wüsste nicht was er darin verloren hätte. Aber es ist jedesmal eine Diskussion. Er bringt immer das Argument, dass er das darf und sein Recht ist. Stimmt das?

Bezüglich unserer Wohnung stelle ich mich mittlerweile auch etwas quer. Er hat schon mehrmals gesehen, dass wir in jedem Raum einen Rauchmelder haben. Wir haben keinen Ofen in der Wohnung. Nur die Heizkörper. Das kann doch nicht sein, dass er jedesmal in die Wohnung muss? Er will auch rein wenn nur mein Freund da ist. An mir liegt es definitiv nicht. 🤣

Der Kamin ist am Dachboden und die Holzheizung in einem extra Raum im Keller. Um an diese beiden Orte zu gelangen muss er durch keine Wohnung! Der Eingang zum Keller und Dachboden liegt ausserhalb der 2 Wohnungen in dem Haus. In der anderen Wohnung wohnen die Großeltern meines Freundes. Zu ihnen geht er immer in die Wohnung, weil sie einen großen Kachelofen haben. Aber wie gesagt, so etwas haben wir nicht.

Er kommt ca 2 bis 4 mal im Jahr.

Klar kann man sagen, dass einem keine Perle aus der Krone fällt wenn man ihn kurz ins Carport blicken lässt oder er kurz in die Wohnung darf. Aber es nervt mittlerweile und mich würde interessieren ob er es wirklich darf. Denn er kommt nur zum kehren. Und an einem Tag um die Rauchmelder anzusehen. Ist ja ok.

Recht, Schornsteinfeger

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